Soziales/Elternunterhalt bei Pflege

Dennys Bornhöft zu TOP 18 „Elternunterhalt bei Pflege neu regeln“

Dennys Bornhöft

In seiner Rede zu TOP 18 (Elternunterhalt bei Pflege neu regeln) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

 

„Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen kann für jede Familie schnell zu einer Belastung werden, vor allem in mentaler Hinsicht. Pflegebedürftigkeit kann darüber hinaus aber auch zu einer großen finanziellen Belastung, nicht nur für die zu pflegende Person selbst, sondern auch für deren Kinder und Angehörige werden. Die monatlichen Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz sind durch den regulären Pflegeversicherungssatz nur anteilig gedeckt. Damit gleicht die Pflegeversicherung einer Teilkaskoversicherung, bei dem die überschießenden Kosten bei der Pflege in vielen Fällen privat vom Betroffenen getragen werden müssen. Aufgrund finanzieller Überlastung des zu Pflegenden erfolgt häufig ein Rückgriff auf dessen Angehörige, speziell auf die Kinder. Es gibt genügend Fälle, in denen ganze Familien finanziell in die Knie gezwungen wurden und dabei, und das ist das eigentlich Tragische, auch in den innerfamiliären Beziehungen schwere Risse entstanden sind. Die finanzielle Belastung verstärkt dabei die eingangs erwähnte mentale Belastung.

Als FDP-Fraktion und als Jamaika-Koalition sind wir entschlossen, Familien in dieser schweren Lage zu entlasten – Pflegebedürftigkeit darf kein Automatismus zur Hilfsbedürftigkeit der Angehörigen werden. Die vom SSW vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützen wir daher in überwiegenden Teilen. Es ist zwingend und vor allem dringend notwendig, dass Angehörige, die nicht für pflegebedürftige Eltern zahlen können, vor einem derartigen Einschnitt bewahrt werden. Bezüglich der Zahlenwertgrenze von 100.000 Euro scheint es wohl größeren politischen Konsens zu geben. Schließlich strebt die Große Koalition im Bund, die Ihre Forderung fast wortgleich in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, auch diese vorgesehene Änderung an. Daher werden wir als Jamaika-Koalition die Bundesregierung auffordern, die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen nun schnellstmöglich umzusetzen. Für uns ist völlig klar: Wer finanziell in der Lage ist, den Unterhalt zu leisten, muss dies auch tun. Wer dazu jedoch selbst nicht in der Lage ist, auf dessen Rücken dürfen die eventuell anfallenden Finanzierungsdefizite nicht ausgetragen werden. 

Eine völlige Nichtberücksichtigung des Vermögens wie es der SSW in seinem Antrag fordert, lehnen wir dagegen als zu pauschal ab. Mit einer solchen Gesetzesänderung würden nämlich nicht nur diejenigen entlastet, die im kleineren Rahmen sparen und vorsorgen, sondern insbesondere auch diejenigen, die ein großes Vermögen bereits zur Verfügung haben und durchaus in der Lage wären, die durch stationäre Pflegeleistungen entstandenen Kosten  mitzutragen. Eine derart simple, generalisierende Regelung, in der jedes Vermögen unberücksichtigt bleibt, wird den finanziellen Realitäten der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht. Es trägt erst recht nicht zum Verständnis derjenigen Berufstätigen bei, die beispielsweise knapp über der angestrebten 100.000-Euro-Jahreseinkommensgrenze liegen und für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen.

Auch wir als FDP-Fraktion wollen Vermögen schonen und sehen vor allem eine wachsende Ungleichheit bei den Privatvermögen – deswegen wollen wir es einfacher machen, Vermögen aufzubauen, um fürs Alter vorsorgen oder der eigenen Familie etwas überlassen zu können. Daher stehen wir zu den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer und wollen uns weiterhin für gezielte Maßnahmen, beispielsweise bei der Schaffung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer für natürliche Personen, einsetzen. Denjenigen mit kleinen und mittleren Einkommen muss der Erwerb von Eigentum erleichtert werden. So schaffen wir wirtschaftliche Verlässlichkeit und soziale Sicherheit. Um eine Vermögensverteilung zu stärken, bedarf es gezielter Maßnahmen und keiner pauschalen Nichtberücksichtigung, die Multimillionäre über den gleichen Kamm wie die Bausparer scheren würden. Es freut mich, dass bei der Entlastung der Familien hier gemeinsam an einem Strang gezogen wird.“

Es gilt das gesprochene Wort!