Umwelt/Neonicotinoide verbieten

Dennys Bornhöft zu TOP 19 "Insekten schützen, Neonicotinoide verbieten!"

In seiner Rede zu TOP 19 (Insekten schützen, Neonicotinoide verbieten!) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Ein Bienenvolk ist ein faszinierendes Meisterwerk an Organisations- und Prozessstrukturen. Damit dieses System funktioniert, muss sich jede einzelne Arbeiterbiene auf ihren Orientierungssinn verlassen können. Dieser ist jedoch empfindlich und wird von ausgebrachten Insektiziden wie den Neonicotinoiden gestört. Dies bedeutet nicht nur für die Biene selbst und ihr Volk einen potenziell erheblichen Schaden, sondern kann auch Auswirkungen auf die gesamte Umwelt und natürlich auch auf die Ernährung haben. Ohne Bienen und andere Bestäuber hätten wir weltweit enorme Einbußen bei Getreide, Obst, Gemüse und folgerichtig auf die gesamte Nahrungskette.

Die Wirkstoffe der Neonics führen bei Insekten zu Krämpfen und zum Tod. Die Biene, die Neonics aufgenommen hat, wird in ihrer Orientierung gestört und das wirkt sich auf den gesamten Bienenstock aus – bis hin zum möglichen Tod des betreffenden Bienenvolks. Die Artenvielfalt würde darunter massiv leiden. Der vielfältige Einsatz von Neonics ist für die Bienen fatal. Sie werden hauptsächlich als Beizmittel des Saatgutes, aber auch zur Behandlung der Blätter durch Aufsprühen oder Granulat ausgebracht. So verteilen sie sich in der gesamten Pflanze und sind auch in Blüten und im Nektar wiederzufinden.

Die Anzahl der Bienenvölker, sowohl der Honigbiene als auch der Wildbienen, geht seit Jahren zurück. Diese Entwicklung ist bedrohlich, nicht nur, aber auch mit Hinblick auf eine funktionierende Landwirtschaft. Eine Untersuchung der Bestäubungsleistung von Bienen im volkswirtschaftlichen Sinne hat ergeben, dass die Bienen in Deutschland pro Jahr eine Wertschöpfung von fast zwei Milliarden Euro ermöglichen.

Es wurde bisher noch kein letztinstanzlicher kausaler Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Neonics und dem Bienensterben festgestellt, jedoch werden Neonics zumindest als beeinträchtigender Faktor benannt. Bienen sind in unserer Umwelt ein so wichtiges Element, dass der Einsatz von Insektiziden, die ihnen nachweislich schaden, streng reguliert werden muss. Dies ist bei der Verwendung der von der EFSA untersuchten Neonics der Fall, weshalb wir das Ansinnen des Freilandverbots hier unterstützen. Ebenfalls unterstützen wir, dass sowohl die Bundesumweltministerin Svenja Schulze als auch die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sich auf EU-Ebene für ein Freiland-Verbot einsetzen. Bei der Abstimmung am 27. April wird Frau Klöckner laut eigenen Aussagen für den Vorschlag der EU-Kommission stimmen. Es ist nun Sache der Agrarforschung, alternative Lösungen vorzubringen, um die Pflanzen vor den eigentlichen Parasiten zu schützen. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die neuen Insektizide selektiver töten als vorhandene Produkte es bisher tun – also nur bei Schädlingen wirken.

Weitere Möglichkeiten bietet der Einsatz von Gentechnik. Dadurch können Nutzpflanzen von Anfang an robuster gegen Schädlinge ausgestattet werden. Eine übermäßige Verwendung von Insektiziden könnte so dauerhaft verhindert werden. Auch der Problematik, dass Schädlinge gegen bestimmte Insektizide resistent werden, kann so begegnet werden. Diese Chancen müssen ausgeschöpft werden.  Hier sollte aus der Politik weniger Angst vor Forschung und Technologie ergehen. Gentechnische Maßnahmen sind nicht per se zu verteufeln.

Der nächste Schritt muss jetzt eine Forschung sein, die auf der einen Seite unsere Landwirte vor Ernteausfällen schützt und auf der anderen Seite die nützlichen Honig- und Wildbienen nicht bedroht. Das Verbot dieser Insektizide allein wird nicht automatisch dazu führen, dass es den Insekten und den Bienen umgehend wieder besser geht. Auch andere Rahmenbedingungen wirken sich negativ auf die Insekten aus. Der Wegfall von Grünfläche, Monokulturen und zu reinliche Gärten und Landschaften. Totholz, Unkraut und Wildwuchs kann man auch gerne auf seinem Grundstück belassen.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!