Soziales/ Freiwilligendienste

Dennys Bornhöft zu TOP 20 „Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste verbessern"

Dennys Bornhöft FDP

In seiner Rede zu TOP 20 (Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste verbessern) erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Ein freiwilliges Engagement zwischen zwei Lebensabschnitten, sei es im sozialen, kulturellen, sportlichen oder auch im ökologischen Bereich, kann für junge Menschen viele Türen öffnen. So mancher sieht sich in einem bestehenden Berufswunsch bestätigt, während andere völlig neue Talente entdecken und weiterentwickeln. In dieser Zeit erlernte Kompetenzen können einen Grundstein für einen selbstbewussteren Schritt in das Studium oder die Ausbildungszeit legen. Jugendliche und junge Erwachsene, die sich nach der Schulzeit engagieren, bewegen sich oft zum ersten Mal für längere Zeit außerhalb des gewohnten, eigenen Lebensumfeldes. Darüber hinaus wird ein gesellschaftlicher Beitrag geleistet, dem unser aller Respekt gebührt. Dieses Engagement muss deshalb durch adäquate Rahmenbedingungen entsprechend gewürdigt und unterstützt werden.

Anders steht es um Engagement, zu dem man verpflichtet wird. Die Sommerloch-Debatte um die Dienstpflicht war wenig förderlich, um Engagement zu würdigen. Während zunächst der angebliche Bedarf junger wehrfähiger Personen für die Bundeswehr vorgeschoben wurde, kamen sehr schnell die Forderungen nach Dienstpflichtigen, die in den Pflegeheimen zum Einsatz kämen, um den Notstand in der Pflege zu reduzieren. Den Fachkräftemangel bekommen wir so sicherlich nicht behoben. Selbst hochrangige Vertreter der Bundeswehr sagen, dass man keine Zwangsdienstler brauche, sondern Fachkräfte. Statt sich mal wirklich konkret Gedanken um die Besserstellung, finanziell wie auch organisatorisch, des Pflegeberufes zu machen wünscht man sich also lieber wieder die Zivis herbei. Das zeigt doch, wie wenig man den eigentlichen examinierten Pflegeberuf wertschätzt.

Als junger Abgeordneter finde ich es auch immer wieder spannend, mit welcher Selbstverständlichkeit gefordert wird, zwangsweise ein Lebensjahr öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Wohingegen in Anbetracht der Schieflage der Generationengerechtigkeit mit der gleichen Selbstverständlichkeit ein Jahr länger zu arbeiten natürlich als indiskutabel gilt.

Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten, kurz Jugendfreiwilligendienstegesetz, deckt als Bundesgesetz viele konkrete Eckpunkte bezüglich der Förderung der Jungendfreiwilligendienste ab. Jedoch können das Land, die Kommunen und die jeweiligen Träger in einigen Punkten noch unterstützend tätig werden. Die Freiwilligendienste müssen für junge Menschen attraktiv bleiben. Wir müssen uns bewusst machen, dass ein bodenständig anmutender Freiwilligendienst in der Nähe des Heimatortes in den sozialen Medien mit schillernd ausgeschmückten Work&Travel- und Au-pair- Aufenthalten im oftmals exotischen Ausland konkurriert. Das erweckt den Eindruck, dass ein Jahr in der Otteraufzuchtstation, dem Sportverein oder beim Essensausfahren für Senioren im Vergleich zum Fruit Picking nahe des Great Barrier Reef ein eher angestaubtes Unterfangen sei. Allerdings ist es eher nur ein Eindruck, da die Bewerberzahlen auf die Plätze der Freiwilligendienste stets sehr hoch sind.

Insofern müssen wir uns fragen, welchen Zweck die Forderung des SSW zum Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt. Wenn lediglich mehr Bewerber für eine gleichbleibende Anzahl an Stellen das Ergebnis ist, haben wir Geld dafür ausgegeben, junge Menschen eher unglücklich zu machen. Ein Marketing, welches generell auf die Vielfältigkeit und Chancenfülle der Freiwilligendienste hinweist, auch um das Engagement öffentlich mehr wertzuschätzen, wäre natürlich etwas anderes. Ein Freiwilligendienst, der auf ehrenamtlichem Engagement fußt, kann von der Entlohnung bzw. Entschädigung nicht mit einem regulären Job oder auch den meisten Ausbildungsverhältnissen mithalten. Das muss es auch nicht zwingend, da ein FSJ nicht zur Absicherung des Lebensunterhaltes gedacht ist. Ob aber die derzeitige Maximalhöhe von 390 Euro die richtige Höhe ist, oder ob man sich an der Minijob-Grenze orientieren sollte, können wir gerne diskutieren.

Generell sind durch den vorliegenden Antrag viele Akteure auf unterschiedlichen Ebenen, Bund, Land, Kommunen sowie Private, angesprochen. Zum Teil scheinen Forderungen aus dem Antrag schon Usus zu sein wie z.B. die Vergünstigung beim ÖPNV. Ein konkreter Sachstand, wie es derzeit um die Freiwilligendienste in unserem Land bestellt ist, sollten wir uns über einen Bericht im Ausschuss einholen. Ich bitte daher die vorliegende Drucksache zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss zu verweisen.“

Es gilt das gesprochene Wort!