In seiner Rede zu TOP 21+32+41 (Schlaganfallversorgung schnell und qualitativ hochwertig sicherstellen sowie Krankenhäuser und Universitätskliniken besser unterstützen, finanzieren und nachhaltig stärken) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Dass die Fläche und Weite unseres wunderschönen Landes teils Fluch und Segen zugleich sind, das hören wir bei bestimmten Themen doch immer mal wieder in diesem Hause. Insbesondere die medizinische Versorgung auf dem Land war schon mehrfach Thema in diversen Debatten. In Fällen, in denen es um jede Minute geht, sind weite Flächen und große zurückzulegende Strecken ein Hindernis und damit lange Rettungswege zur entsprechenden Behandlung ein großes Ärgernis.
So ist es auch in der Schlaganfallbehandlung. Jede Sekunde mit einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff stellt eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gehirns, wenn nicht sogar für das Leben insgesamt dar. Die schnelle und zielgerichtete Behandlung von Schlaganfällen in sogenannten Stroke Units, also spezialisierten und durch die Deutsche Schlaganfall Gesellschaft zertifizierten Kliniken, bzw. Klinikstationen steigert nicht nur die Überlebenschancen, sondern verringert die Wahrscheinlichkeit einer eintretenden dauerhaften Schädigung des Gehirns, damit also auch Folgeerscheinungen wie Bettlägerigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit. Bereits im Krankenhausplan 2017 wurde eine Schwerpunktsetzung auf Stroke Units und die Schlaganfallbehandlung gelegt. Nun gilt es, diese Schwerpunktsetzung und die erfolgreiche Etablierung der Zentren in den Krankenhäusern weiterzuentwickeln. Grundlage hierfür bietet unser noch neues Landeskrankenhausgesetz.
Um also die Qualität im Bereich der Schlaganfallversorgung im ganzen Land zu verbessern und damit die Überlebenschancen zukünftiger Schlaganfallpatienten maßgeblich zu erhöhen, wollen wir nunmehr auf Grundlage von §8 unseres Landeskrankenhausgesetzes den Bereich der Schlaganfallversorgung als Versorgungsauftrag regeln. Schlaganfälle sollen demnach zukünftig ausschließlich von den Krankenhäusern behandelt werden, welche hierfür einen Versorgungsauftrag durch die Krankenhausplanungsbehörde erhalten haben und damit über eine Stroke Unit verfügen. Andere Krankenhäuser sollen zukünftig nur noch in absoluten Notfällen angefahren werden. Durch diese Neuregelung erreichen wir eine schnellere und hochspezialisiertere Behandlung als zuvor. Wir verhindern Sekundärtransporte und schaffen dadurch Zeit, welche dem Patienten und seiner zeitkritischen Behandlung zugutekommt.
Neben einer Neuregelung der Schlaganfallversorgung im Bereich der Versorgungsaufträge wollen wir auch prüfen lassen, ob nicht auch Mobile Stroke Units für den ländlichen Raum realisierbar sind und eine Verbesserung der Versorgung darstellen können. Mobile Stroke Units sind modifizierte Rettungswagen, die mit einer CT-Ausstattung bereits therapierelevante Untersuchungen im Rettungswagen durchführen können. Erste Studien zeigen, dass Mobile Stroke Units die Überlebenschancen erhöhen und das Risiko für eine Behinderung senken können. Insoweit könnten gerade die dünn besiedelten Gebiete an der Westküste ein möglicher Einsatzort sein, um so einerseits eventuelle Sekundärtransporte zu verhindern und andererseits die Zeiten bis zur ersten CT-Behandlung erheblich zu reduzieren.
Am Universitätsklinikum in Lübeck gibt es für die Fehmarnbelt-Region ebenfalls ein interregionales Forschungsprojekt mit dem Universitätshospital Seeland in Dänemark. Nutzen wir die Erkenntnisse, die unsere Fachleute in Forschungsprojekten gewinnen und geben wir mehr Schlaganfallpatienten die Möglichkeit ihre Überlebenschance zu erhöhen und die Einschränkungen nach einem Schlaganfall möglichst gering zu halten.
Wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag sind dafür verantwortlich, dass den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes eine möglichst optimale medizinische Versorgung zukommt. Hierzu bedarf es intelligenter Regelungen, zu denen die Prüfung einer Aufnahme Mobiler Stroke Units gehört, die Nutzung von Tele Stroke Units, sowie die schwerpunktmäßige Nutzung spezialisierter Kliniken in diesem so wichtigen Versorgungsbereich.“