Gesundheit/Nichtraucherschutz für Minderjährige

Dennys Bornhöft zu TOP 24 „Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche“

In seiner Rede zu TOP 24 (Stärkung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Gefühlt ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man in einem Auto, indem sich Kinder befinden nicht raucht. Und es ist doch auch davon auszugehen, dass die meisten Eltern, die Raucher sind, dies ebenso so sehen. Und doch spiegelt die Realität hin und wieder ein anderes Bild wider. Das kann man so hinnehmen oder entsprechend handeln. Und auch wenn wir Freie Demokraten den Liberalismus ehren, mit Zwangsmaßnahmen hier und da hadern, so müssen wir akzeptieren, dass einzelne Verbote sinnvoll und notwendig sind!

Und so greift unsere heutige Forderung den Kinderschutz auf, indem wir eine teilweise von der Gesellschaft akzeptierte, teilweise aber auch geforderte Regelung im Bereich des Raucherschutzes für unsere Jüngsten im Auto schaffen wollen. Für mich bleibt mit Spannung abzuwarten, wie die konkrete Formulierung im Ordnungswidrigkeitenkatalog ausschauen wird. Für einige Menschen wird Rauchen im geschlossenen Kombi auf der einen Seite oder in einem offenen Cabrio auf der anderen Seite zumindest materiell-rechtlich einen vermeintlichen Unterschied machen.

Ein weiteres Erschwernis wird die Ahndungsmöglichkeit sein. Die Ordnungswidrigkeit wird ein Vergehen darstellen, welches nur durch Zufallsüberprüfung zu ahnden sein wird, da man hier nur in flagranti überführt werden kann. Doch wird auch dies kein Grund sein, dieses Ansinnen abzulehnen, schließlich werden auch Parksünder so geahndet. Eines will ich hier ganz klar sagen: Wir wollen nicht die Freiheit des Rauchers per se einschränken! Hieraus soll auch keine weitere Debatte über die Verbannung des Rauchens aus dem öffentlichen Raum, ganz zu schweigen eine Debatte über das Rauchen in der eigenen Wohnung entstehen.

Die individuelle Handlungsfreiheit eines erwachsenen Rauchers muss hier gegenüber dem Kindeswohl eines minderjährigen Menschen und damit seiner körperlichen Unversehrtheit abgewogen werden. In einem geschlossenen PKW kann sich ein Kind dem Rauch nicht entziehen. Auch das Öffnen von Fenstern senkt die Belastung nicht auf ein gesundheitskonformes Maß. Da ein Kind das Auto während der Fahrt schwerlich verlassen kann, wäre es dem Rauch des Erwachsenen schlichtweg ausgeliefert. Dass ein Kind die eigenen Eltern bittet, nicht zu Rauchen und sich ggf. in dieser Diskussion im Wagen durchsetzt, ist zwar möglich, doch eher unwahrscheinlich. Das Kindeswohl bewerten wir eindeutig höher als das Bedürfnis, während der Fahrt im PKW zu rauchen. Es hat ja auch einen Grund, warum Minderjährige selbst nicht rauchen dürfen.

Ich möchte nochmal betonen, wir stoßen hier nicht ins Horn des Kampfes gegen das Rauchen als solches. Wir planen keine Verschärfung des Rauchverbots in Gaststätten, wir unterstützen keine Einschränkung des Rauchens in den eigenen vier Wänden. Es wäre nun auch inkonsequent, sich einerseits für die Legalisierung von Cannabis einzusetzen und andererseits Tabakprodukte einzuschränken. Wir sprechen hier über die Schadstoffbelastung durch Rauchen in einem kleinen, abgeschlossenen Raum mit wenigen Kubikmeter, bei dem man sich nicht einfach in ein anders Zimmer begeben und die Tür schließen kann. Hier werden wir uns klar für das Wohl des Kindes entscheiden!

Warum wir nun einen Alternativantrag der SPD-Initiative gegengestellt haben, möchte ich kurz erläutern. Das Hauptziel, womit die Drucksache auch im Vorwege in den Medien beworben wurde, unterstützen wir. Der Absatz aber, der sich zusammengefasst mit Einschränkungen des Rauchens beschäftigt, schwächt die klare und prägnante Forderung nach dem Schutz des Kindeswohls im PKW. Außerdem wäre eine weitere Beratung im Sozialausschuss vonnöten. Zeitverzug wollen wir aber nicht. Da dieses Thema bei der kommenden Gesundheitsministerkonferenz nächste Woche aufschlagen wird, bitte ich darum, heute in der Sache abzustimmen, um der Landesregierung entsprechend ein klares Votum mitgeben zu können.“