Dennys Bornhöft zu TOP 36 „Wildnis in Schleswig-Holstein“

Abgeordneter Dennys Bornhöft

In seiner Rede zu TOP 36 (Wildnis in Schleswig-Holstein) erklärt der um-weltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Mit der im Mai 2016 beschlossenen Novelle des Landesnaturschutzgesetzes geht das Ziel einher, zwei Prozent der Landesfläche in sogenannte Wildnisgebiete umzuwandeln. Zwei Prozent der Landesfläche sollen also Gebiete sein, welche dem ungestörten Ablauf von Naturvorgängen gewidmet sind. Hiermit trägt Schleswig-Holstein seinen Anteil zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei, welche vorsieht das gleiche Flächenziel bis 2020 für die Fläche von gesamt Deutschland zu erreichen.

Die Einrichtung solcher Wildnisgebiete wird von den Freien Demokraten ausdrücklich unterstützt. Nachdem in den 1980er Jahren auf gezielte Maßnahmen wie extensive Beweidung, Entbuschung und Anlage von Biotopen gesetzt wurde, ist man aktuell wieder dazu übergegangen, Flächen der Sukzession zu überlassen. Es hat sich gezeigt, dass die häufig sehr aufwändigen Biotopgestaltungs- und Biotoppflegemaßnahmen nicht effektiv waren. Auch in Schleswig-Holstein sind wir dazu übergegangen, es zu fördern, dass sich die Natur auch außerhalb des Wattenmeeres eigendynamisch und ungestört entwickeln kann.

Gemessen an der terrestrischen Gesamtfläche Schleswig-Holsteins müssten nach dem Zwei-Prozent-Ziel ca. 32.000 Hektar in Wildnisgebiete umgewandelt werden. Da eine verbindliche Einstufung als Wildnisbestand oder Eignung zur Wildnisentwicklung eine einzelgebietsbezogene Analyse erfordert, erfolgte zunächst eine Bestandsermittlung durch Benennung von potentiellen Wildnisgebieten, die einer konkreten Prüfung auf Eignung unterzogen wurden. Insgesamt wurden bisher 206 Gebiete mit 76.600 Hektar Fläche geprüft. Eine vorläufige Prüfung bis zum Frühjahr 2018 ergab, dass von dieser nur 24.776 Hektar Fläche als geeignet eingestuft wurden, was etwa 1,6 Prozent der Landesfläche entspricht. Hinzu kommen noch 0,3 Prozent der Landesfläche, also etwas über 5200 Hektar Nationalpark als Wildnisgebietsvorschlag.

Wildnisflächen sollen möglichst unzerschnitten sein, um störende Einflüsse wie Stoffeinträge, Entwässerung und Freizeitaktivitäten des Menschen zu vermindern. Daher hat sich das MELUND bei der Prüfung vor allem auf größere Flächen von mehr als 20 Hektar konzentriert. Im weiteren Verfahren soll in den ermittelten Gebieten eine konkrete Umsetzung erfolgen. Gerne möchten wir mehr über die Erkenntnisse aus diesen Beispielgebieten erfahren. Lassen Sie mich noch eine Sache zur nostalgisch angepriesenen ‚Unberührtheit‘ dieser Flächen sagen: Eine solche wird auch bei großen Anstrengungen nicht zu erreichen sein. Anthropogene Einflüsse wie Stoffeinträge aus der Atmosphäre oder wandernde Arten lassen sich bei realistischer Betrachtung nicht verhindern. Wir sind gespannt, wie die neuen Wildnisgebiete aussehen werden. Sie werden eine tolle Ergänzung der Landschaft Schleswig-Holsteins sein. Wir danken der Landesregierung für den vorgelegten Bericht. Und wir danken auch den Mitarbeitern des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) für die Erstellung.“