In seiner Rede zu TOP 45 (Gewalt in Schule wirkungsvoll thematisieren und vorbeugen – sexualisierte Gewalt im Fokus) erklärt der Abgeordnete der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Nachdem wir in dieser Legislaturperiode erstmals eine statistische Erhebung von Gewaltvorfällen an Schulen vorgenommen und eine umfangreiche Anhörung vollzogen haben, freue ich mich nun, dass wir mit dem vorliegenden Antrag ein weiteres Zeichen gegen Gewalt setzen. Ich möchte betonen, dass wir uns mit diesem Antrag gegen jede Form von Gewalt, physisch oder psychisch, richten. Das gilt für verbale Gewalt genauso wie für Cybermobbing. Es ist absolut richtig, dass wir das Thema noch entschiedener als bisher in den Schulen angehen. Ziel muss es sein, Gewalt am ‚sicheren Ort Schule‘ so weit wie es eben möglich ist zu unterbinden. Daher wollen wir die Gewaltprävention als feste Aufgabe im Schulgesetz verankern. Diese Verankerung soll dafür sorgen, dass alle Beteiligten noch sensibler als bisher mit der Thematik umgehen und mehr Verantwortung übernehmen, aber auch mehr Unterstützung erhalten.
Die Aufforderung an die Schulen, ein Präventions- und Schutzkonzept zu erstellen, soll sowohl den Schulen als auch den Schülern, Eltern und Schulleitungen klarer als bisher vor Augen führen, welche Formen von Gewalt es gibt, wie man sie frühzeitig erkennt und was dagegen unternommen werden kann. Und aus noch einem Grund ist die gesetzliche Verankerung wichtig: Wir wollen sichergehen, dass wir jede Schule mitnehmen. Das heißt explizit nicht, dass wir den Schulen unterstellen, dass sie das Thema nicht kennen oder gar ignorieren würden. Es geht vor allem darum, das Bewusstsein für Gewalt bei allen Beteiligten zu schärfen. Es soll Lehrkräfte motivieren, aber auch unterstützen, passende Fortbildungsangebote wahrzunehmen. Schulen sollen ermutigt werden, Kooperationen mit Hilfesystemen zu nutzen.
Gerade verbale Gewalt oder auch Cybermobbing verschwinden oftmals vom Radar, weil sie in einem sehr begrenzten Raum sichtbar werden, schwer zu kontrollieren sind und weil die Grenzen fließend sind. Auch gibt es neue Formen der sexualisierten Gewalt wie das Drängen, intime Fotos zu machen und zu versenden, die dann gegen die Person verwendet werden oder das Grooming, bei der sich eine ältere Person über Social Media das Vertrauen eines Kindes erschleicht, um dann Missbrauch zu begehen. Es muss hier Schutzkonzepte und Leitfäden geben, Anleitungen, wie ein Missbrauch erkannt werden kann. Diese müssen dann jedoch auch regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Denn leider werden auch die Missbrauchsmethoden moderner.
Wie bei fast allen Themen im letzten Jahr, tut sich auch bei diesem hier die Corona-Pandemie einmal mehr traurig hervor. Die Schülerinnen und Schüler haben die bisherigen Maßnahmen tapfer hingenommen und sich mit den älteren Mitbürgern solidarisch gezeigt, indem sie zu Hause geblieben sind und sich mit dem Homeschooling arrangiert haben. Das Mobben auf dem Schulhof mag weniger geworden sein, weil die Schule überwiegend geschlossen war. Das heißt aber leider nicht, dass das Mobbing dann auch verschwand – es hat sich verlagert, in die sozialen Medien, zu WhatsApp, Instagram, Snapchat, TikTok etc. Eine weitere erschütternde Kehrseite des Homeschoolings ist leider, dass es vermehrt häusliche Gewalt und Missbrauch gab. Gewalt präventiv zu begegnen ist auch deshalb so wichtig, weil die Schule mehr und mehr Begegnungsort wird und nicht mehr der reine Lernort von 8 Uhr bis 13 Uhr ist, wie das im letzten Jahrhundert noch der Fall war. Vor allem mit dem geplanten Ausbau der Ganztagsschule werden Schülerinnen und Schüler immer mehr Zeit in der Schule verbringen. Umso wichtiger wird es sein, dass Schule ein angstfreier Ort ist.
Wir erhoffen uns, durch eine bessere Verzahnung mit bereits bestehenden Angeboten der Fachberatungsstellen wie beispielsweise Petze e.V., dem Kinderschutzbund, aber auch der Arbeitsgemeinschaft der Polizei (AGGAS), dass Lehrkräfte und andere im Schulsystem beschäftigte Menschen auf Diagnostik, Prävention und Intervention im Kontext von Gewalt gut vorbereitet werden. Durch den Austausch wird es noch besser möglich sein, angemessene Verhaltensregeln zu erlernen. In den Kitas haben wir bereits erfolgreich eine solche Verpflichtung eingeführt. Daher bin ich optimistisch, dass wir das im Schulbereich ebenso erfolgreich umsetzen können. Mit der Einbringung zu einer Verpflichtung über das Schulgesetz ist der erste erfolgreiche Schritt hierfür getan. Abschließend möchte ich mich für die konstruktive Beratung im Bildungsausschuss bedanken, sodass wir diesen Antrag fraktionsübergreifend auf den Weg bringen können.“
Es gilt das gesprochene Wort!