Umwelt /Änderung Wassergesetz

Dennys Bornhöft zu TOP 6 „Änderung des Wassergesetzes“

In seiner Rede zu TOP 6 (Gesetz zur Änderung des Wassergesetzes) erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:

„Es ist davon auszugehen, dass man bei der Fassung des §15 Landeswassergesetz wahrscheinlich darauf abgezielt hat, die Verwendung von Verbrennungsmotoren auf geschützten Gewässern zu begrenzen. 2007 waren Elektromotoren eher unüblich, nicht weil es die Motoren nicht gegeben hat, sondern weil die benötigten Akkumulatoren nicht das entsprechende Leistungsspektrum hatten.

Die Emissionsunterschiede bei Schall und Abgasen zwischen einem handelsüblichen 5 PS Benzin-Außenborder und einem 70lbs bzw. knapp 900 Watt Elektromotor sind enorm. Daher sollten diese Antriebsformen auch materiell differenziert betrachtet werden. Eine völlige Freigabe von Elektromotoren für jede Person würde sich unter anderem in einer höheren Nutzung niederschlagen. Eine höhere Nutzung hat einen stärkeren Umwelteinfluss auf das Gewässer.

Die Beeinträchtigung der Natur durch Bootsfahrten ist jedoch jetzt schon auf einigen Gewässern enorm hoch. Ich bin Anwohner der Schwentine, welches bis auf die Mündung ein Fließgewässer zweiter Ordnung und zudem fünftgrößter Fluss in unserem Land ist. Hier werden regelmäßig Trainingsfahrten für Drachen- und Achter-Ruderbootrennen abgehalten. So ein Boot ist gerne mal 17 Meter lang und in der Breite stoßen die Riemen an einigen Stellen an die Uferschilfkanten.

Da wird der eine oder andere Anwohner mit Elektromotor nicht den größten Unterschied machen. Ich gehe von Anwohnern aus, da zum Elektromotor auch eine entsprechend dimensionierte Batterie gehört – mit Eigengewicht sind das oft gut 20 Kilogramm. Zumindest wenn man größere Strecken fahren will, die man mit Muskelkraft nicht schafft.

Der Hinweis auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen ist hier richtig. Das Freizeitangeln und die dahinter liegende Vereinstätigkeit ist ein inklusives und generationenübergreifendes Hobby. Diesem Personenkreis wäre ein entsprechender Antrag schwer zu versagen. Wobei ein hohes Alter nicht automatisch bedeutet, auf einen Elektromotor angewiesen zu sein. Das älteste Vereinsmitglied an der Schwentine ist 92 Jahre alt und rudert regelmäßig bis nach Flüggendorf.

Ob die völlige Freigabe landesweit für alle auf Gewässern der zweiten Ordnung und nicht schiffbaren der ersten Ordnung der Weisheit letzter Schluss ist oder nicht doch wie bisher die Ebene der Kreise eine bessere Einschätzung der örtlichen Gegebenheiten der Gewässer haben, ist zu klären.

Der Gesetzesentwurf sollte daher in den Umweltausschuss verwiesen werden und ggf. in das Verfahren der geplanten Novelle des Landeswassergesetzes überführt werden.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!