Landtag/ULD-Bericht

Dr. Ekkehard Klug: Auch in Schleswig-Holstein besteht beim Datenschutz erheblicher Handlungsbedarf

„Zuletzt hat der groß angelegte Hackerangriff und Datenklau im IT-Netz des Deutschen Bundestages sehr viel Aufsehen erregt. Vielleicht hat dieser spektakuläre Vorgang zumindest eine gute Seite: Dass die deutsche Politik aus ihrem Winterschlaf in Sachen Datenschutz aufwacht und endlich die Herausforderungen in diesem Bereich ernst nimmt.

 

Auch für Schleswig-Holstein hat der scheidende Datenschutzbeauftragte, Thilo Weichert, bei der Vorstellung des heute zu diskutierenden Berichts feststellt: In den letzten beiden Jahren müsse man auch für unser Land im Bereich Datenschutz ‚leider Stillstand vermelden‘.

 

Seitens der Landesregierung scheint dies jedenfalls kein Thema zu sein. Die Verarbeitung von Steuerdaten durch Kommunen erfolgt in diesem Land ohne gesetzliche Grundlage, bemängelt z.B. der Datenschutzbeauftragte.

 

Und dies ist nur einer von mehreren Kritikpunkten: Defizite in Kommunen wie auch in Ministerien werden in seinem Bericht angeprangert. Handlungsbedarf besteht also zur Genüge.

 

Die künftige neue Datenschutzbeauftragte – in diesem Felde ist sie ja hierzulande durchaus eine ‚gute Bekannte‘ – wird also in den kommenden Jahren genügend Aufgaben haben, der Landesregierung und dem Landesparlament beratend bei der Modernisierung, der Aktualisierung und Stärkung des Datenschutzes mit ihrer Sachkompetenz beratend zur Seite zu stehen und – wo immer es nötig ist – auch auf konsequentes politisches Handeln zu drängen.

 

Wir Freie Demokraten danken dem scheidenden Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert für die geleistete Arbeit. Seine Leistung in zwei Amtsperioden ist ansehnlich und bemerkenswert. Insgesamt überwiegt bei weitem das Positive, auch wenn wir nicht jede einzelne Aktion in der Vergangenheit als gelungen erachten. (Stichworte: Verunsicherung mittelständischer Firmen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Facebook-Windmühlenflügel; und zum Schluss auch ein eher seltsamer ‚Ausreißer nach rechts‘ beim Thema Vorratsdatenspeicherung).

 

Alles in allem hat sich Herr Weichert jedoch sehr große Verdienste um den Datenschutz in unserem Land erworben. Dass wir ihn nicht ein drittes Mal (wieder-)wählen konnten, ist, wie Sie wissen, durch unsere prinzipielle Überzeugung begründet, dass die Amtszeit eines/einer Datenschutzbeauftragten nicht über zwei Amtsperioden hinausgehen sollte.


Wir wünschen seiner Nachfolgerin – Frau Marit Hansen – viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit.

 

Persönlich möchte ich anmerken, dass mich besonders ihr konsequentes Eintreten für den Datenschutz beim Thema ‚Vorratsdatenspeicherung‘ beeindruckt hat. Ich bin überzeugt, dass sie für unser Land in der neuen Position ein großer Gewinn sein wird.“