Hintergrund ist der übliche Stichtag für die Berechnung der Zuweisungen an die Kommunen – der 31. März –, der im Falle Boostedts haarscharf verfehlt wird, wenn die neue Erstaufnahmeeinrichtung erst Anfang April in Betrieb geht. Der Termin – ursprünglich war bereits der Jahresbeginn geplant – ist in den letzten Wochen mehrfach verschoben worden. Die 4.600-Einwohner-Gemeinde wird im Bereich der Boostedter Rantzau-Kaserne eine neue Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge erhalten, in der vorübergehend bis zu 500 Menschen Aufnahme finden sollen. Für die kleine Gemeinde wäre eine zeitnahe Berücksichtigung der zusätzlichen Einwohner bei den Finanzzuweisungen eine wesentliche Hilfe.
Weil der Stichtag 31. März nunmehr knapp verfehlt wird, entgeht der Gemeinde Boostedt nach Angaben ihres Bürgermeisters für 2015/16 voraussichtlich ein sechsstelliger Betrag. Eine Berücksichtigung des für diesen kleinen Ort sehr beträchtlichen Einwohnerzuwachses sei dann voraussichtlich erst ab 2017 möglich. Hierüber hatten sich Gemeindevertreter aus Boostedt bereits sehr enttäuscht gezeigt.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Ekkehard Klug stellte daher fest: „Angesichts der Hilfsbereitschaft und der sehr kooperativen Haltung der Boostedter Kommunalpolitiker bei der Vorbereitungen für die neue Flüchtlingsunterkunft wäre es nur fair und gerecht, wenn die örtlichen Anstrengungen nun auch bei der Berechnung der Finanzzuweisungen vom Land durch eine Sonderlösung belohnt würden. Eine in diesem Sinne entgegenkommende Haltung des Innenministeriums wäre zugleich auch ein Signal an andere Städte und Gemeinden, mit denen die Landesregierung wegen des von ihr erwarteten starken Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den kommenden Monaten über die Schaffung weiterer zusätzlicher Kapazitäten für Erstaufnahmeeinrichtungen sprechen will.“