„Der ‚Flüchtlingspakt‘ ist nicht mehr als ein Zwischenschritt – viele Fragen bleiben offen, viele Probleme ungelöst.
Bis Ende September soll der Innenminister mit der kommunalen Familie vereinbaren, wie die im Lande aufgenommenen Flüchtlinge in Zukunft weiter auf die Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt werden.
Werden die in Kiel, Lübeck und Flensburg in neuen Erstaufnahmeeinrichtungen aufgenommenen Flüchtlinge künftig auf die städtischen Quoten angerechnet – oder werden sie das nicht?
Gibt es in Zukunft, wie es die Kommunen fordern, eine Regelung, der zufolge – ich zitiere Landrat Sager nach einem shz-Artikel vom 7. Mai – ‚offensichtlich aussichtslose Asylbewerber‘ gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden, sondern bis zur Abschiebung gleich in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben?
In einem gestern (21. Mai) veröffentlichten shz-Artikel heißt es sogar: ‚Das Land strebt an, Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gar nicht erst aus den Erstaufnahmeunterkünften weiter in die Kreise und die Gemeinden zu verteilen. Das ist ein Ergebnis des Flüchtlingsgipfels vor rund zwei Wochen (wir berichteten)‘.
Vor zwei Wochen, am 6. Mai, hat Herr Minister Studt jedoch auf meine entsprechende Frage hin im Innenausschuss erklärt, dies sei weder Praxis noch Absicht der Landesregierung; es werde lediglich darüber diskutiert, ob man so verfahren könne, falls die Asylverfahren sogenannter ‚sicherer Fälle‘, wie vom Bundesinnenminister angekündigt, tatsächlich auf zwei bis drei Wochen verkürzt würden.
Derzeit dauern solche Verfahren laut Auskunft der Landesregierung jedoch bis zu sechs Monate. Und die Landesregierung hat, wie mir in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt worden ist, nicht die geringste Ahnung, wie es im Lande um die personelle Aufstockung der hierzulande angesiedelten Entscheider-Stellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bestellt ist. Das ist ganz einfach ein großer weißer Fleck auf dem Radarschirm der Landesregierung.
Ich fordere Sie auf, Herr Innenminister, uns hier im Landtag mitzuteilen, welche Haltung die Landesregierung zum Verbleib sogenannter ‚sicherer Fälle‘ in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen vertritt: Entspricht das, was der von mir zitierte Presseartikel gestern als Ergebnis des ‚Flüchtlingsgipfels‘ von vor zwei Wochen darstellt, wirklich den Tatsachen, oder gibt dieser Pressebericht ein völlig unzutreffendes Bild wider?
Und es gibt noch weitere Baustellen. Gesundheitskarte, ‚Deutsch-als-Zweitsprache‘-Zentren und eine dazu passende Lehrerausbildung – dies sind hierzu einige Stichworte. Es ist also offensichtlich notwendig, dass sich das Parlament über die Umsetzung der angekündigten Vorhaben fortlaufend berichten lässt; der dazu vorliegende Antrag scheint mir deshalb auch sinnvoll zu sein.
Für eine erfolgreiche Integration der hierzulande aufgenommenen Flüchtlinge gibt es einige wesentliche Voraussetzungen. Dazu gehören neben einer intensiven Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse vor allem auch Integrationskurse, die diesen Menschen einen Einblick in staatliche, gesellschaftliche und kulturelle Gegebenheiten des Landes vermitteln, in dem sie Aufnahme gefunden haben.
Für eine berufliche Integration ist schließlich die in breitem Umfang erforderliche Vermittlung von Praktika unabdingbar. Auch wenn viele dieser Migranten über eine qualifizierte Ausbildung und Berufserfahrung verfügen: Ohne eine Einführung in die hier in Deutschland geübte berufliche Praxis wird der Einstieg in den hiesigen Arbeitsmarkt sehr oft schwierig sein. Und da stellt sich natürlich die Frage, ob die Landesregierung hierbei für Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn eintritt, damit in Zukunft auch eine entsprechende Zahl von Praktikumsplätzen verfügbar sein wird.
Der ‚Flüchtlingspakt‘ vom 6. Mai hat nicht die Lösung der zahlreichen in diesem Zusammenhang bestehenden Probleme gebracht.
Ich zitiere den Präsidenten des schleswig-holsteinischen Städtetages, Bürgermeister Bernd Saxe: ‚Das hier kann nur ein Zwischenschritt sein...‘ (Lübecker Nachrichten, 7. Mai 2015).“