„Mit dem heutigen Urteil zur Richterbesoldung hat das Bundesverfassungsgericht Maßstäbe für die angemessene Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten aufgestellt und damit zugleich Kriterien festgelegt, an denen sich zukünftig die Bezahlung jeglicher Beamtengruppen messen lassen muss.
Die Landesregierung muss deshalb jetzt nicht nur prüfen, ob die Richterbesoldung in Schleswig-Holstein den vorgegeben Kriterien standhält, sondern auch ihren Kurs der letzten Jahre, der immer wieder zu Einschnitten bei der Besoldung und Versorgung von Beamten geführt hat, überdenken.“