Innen/Landesbauordnung

Dr. Ekkehard Klug: Lichtvolle Reformschritte der Landesregierung

„Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht einige bemerkenswerte Neuerungen vor, die den ‚echten Norden‘ wieder einmal glanzvoll erstrahlen lassen. So ist zum Beispiel beabsichtigt, in § 48 Absatz 2 der Landesbauordnung unter dem Buchstaben d) das Wort ‚Beleuchtung‘ durch das Wort ‚Belichtung‘ zu ersetzen.

 

Diese und andere lichtvollen Reformschritte, die im Rahmen der Gesetzesinitiative der rot-grün-blauen Landesregierung hier zu debattieren sind, werden sicher im Rahmen der erforderlichen Anhörungen im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss vertieft ausgeleuchtet, pardon: belichtet (oder so ähnlich!).

 

Generell ist der Gesetzentwurf der Landesregierung darauf ausgerichtet, die Landesbauordnung 1) an in der Vergangenheit gewonnene praktische Erfahrungen anzupassen sowie sie 2) auch an die neue Fassung der Musterbauordnung anzupassen.

 

Inwieweit diese gewiss lobenswerten Absichten vollumfänglich in diesem Gesetzentwurf realisiert worden sind, möchte ich abschließend nach dem Ergebnis der Anhörungen und Ausschussberatungen bewerten.“