„Sollten Mitarbeiter des Wachdienstes in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge tatsächlich zur Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel – z.B. von Herzmedikamenten oder Psychopharmaka – veranlasst bzw. damit beauftragt worden sein, so wäre dies ein handfester politischer Skandal. Das Innenministerium wird zu diesem Thema morgen dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages Rede und Antwort stehen müssen. Die FDP-Landtagsfraktion verlangt eine lückenlose Aufklärung darüber, wie es zu solchen Missständen kommen konnte.
Auf keinen Fall darf die Verantwortung für solche schwerwiegenden Mängel auf einzelne Mitarbeiter des Wachdienstes abgewälzt werden. Wenn das zuständige Sicherheitsunternehmen jetzt davon spricht, man könne ‚nicht ausschließen, dass Mitarbeiter ihre Kompetenzen überschritten haben‘ (Zitat aus der NDR-Vorabmeldung), so zeichnet sich hier eine völlig unvertretbare Argumentationslinie an – nämlich der Versuch, die Schuld gegebenenfalls bei einzelnen Wachleuten abzuladen. Falls die vom NDR geschilderten Zustände zutreffen, so muss die Verantwortung dafür bei denen gesucht werden, die für die angemessene medizinische Betreuung der Flüchtlinge zuständig sind.
Aufklärung muss zudem auch in der Frage der Entlohnung des Personals erfolgen. Falls Mitarbeiter des Wachdienstes tatsächlich Gehälter unterhalb des landesgesetzlich geregelten Mindestlohns von 9,18 EUR pro Stunde erhalten haben sollten, so wäre dies ein klarer Gesetzesverstoß. Es stellt sich auch die Frage, ob und wie das Innenministerium für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gesorgt hat. Im Übrigen habe ich zur Frage des Mindestlohns bereits am 26. Mai eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet (Drucksache 18/2944). Dies hätte das Innenministerium bereits vor mehr als einem Vierteljahr zu einer Prüfung veranlassen können, ob die landesrechtlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten werden.“