Medien/Fernsehrat

Dr. Ekkehard Klug: Schluss mit dieser Unsitte!

„Es ist höchste Zeit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Gremienzusammensetzung beim Zweiten Deutschen Fernsehen umzusetzen. Die Karlsruher Richter haben den Ländern dafür eine Frist gesetzt. Für eine verfassungsgemäße Neuregelung haben wir Zeit bis zum 30. Juni 2015 – von heute an also weniger als dreieinhalb Monate.

 

Deshalb meinen wir Freie Demokraten, dass für die im Antrag der Regierungsfraktionen und der Piraten geforderte Neuverhandlung der Gremienzusammensetzung nicht mehr genügend Zeit bleibt.

 

Die in Ziffer 2 des Antrages enthaltene Forderung nach einer anderen Besetzung von drei Positionen im ZDF-Fernsehrat macht natürlich überhaupt keinen Sinn, wenn damit nicht zugleich der Auftrag an die Landesregierung verbunden wäre, hierüber mit den anderen 15 Bundesländern in neue Verhandlungen einzutreten. Dafür jedoch haben wir nicht mehr die erforderliche Zeit, wenn alle Landesparlamente bis zur Jahresmitte den neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifizieren sollen.

 

Die FDP ist daher der Ansicht, dass die Erörterung möglicher Umbesetzungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Eine Verringerung der Zahl der Kirchenvertreter zugunsten der Berücksichtigung weiterer gesellschaftlicher Gruppen bzw. Organisationen ist dabei unseres Erachtens durchaus erwägenswert.

 

Für nicht angebracht halten wir dagegen einen Ausschluss der Zeitungsverleger aus dem Fernsehrat des ZDF. Die in der Begründung des Koalitions-/Piratenantrages genannte Konkurrenzsituation gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen halten wir nicht für stichhaltig. Würde man der Argumentation der Antragsteller folgen, so dürfte auch die SPD keinen Sitz mehr im Fernsehrat des ZDF erhalten, da die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ja über ihren Medienkonzern DDVG an mehr als 40 Zeitungen beteiligt ist und etwa jede zehnte in Deutschland verkaufte Zeitung aus dem sozialdemokratischen Presseimperium stammt.

 

Ebenso kritisch sehen wir, dass der Antrag von Koalition und Piraten die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Vorgaben zur Staatsferne der Gremienbesetzung nicht in der erforderlichen Weise betont.

 

In Zukunft dürfen nicht mehr – unter dem Deckmantel der Vertretung vermeintlich staatsferner gesellschaftlicher Bereiche – mehr Parteienvertreter und Politikerinnen in den Fernsehrat gehievt werden, als dies verfassungsrechtlich zulässig ist.

 

Besonders deutlich wird das Problem, wenn man die bisherige Besetzung der sechzehn ‚sonstigen‘ Sitze im ZDF-Fernsehrat betrachtet: Für welchen Bereich ist Herr Ministerpräsident a.D. Klimmt in diesem Gremium – den Tierschutz oder die Freien Berufe? Wen repräsentiert die SPD-Fraktionsvorsitzende aus Sachsen-Anhalt – die Familienarbeit oder die Kunst? Und wofür stehen der ehemalige CDU-Kultusminister Henry Tesch aus Mecklenburg-Vorpommern oder die CSU-Europaabgeordnete Niebler in dieser Gremienliste – etwa den Verbraucherschutz, die Jugendarbeit oder den Kinderschutz?

 

Mit dieser Unsitte, über vermeintlich ‚politikferne‘ Aufgabenfelder tatsächlich die Präsenz der großen Parteien in den Rundfunkgremien heraufzuschrauben, muss endlich Schluss sein!“