Innen/Vereinheitlichung Wahlalter

Dr. Ekkehard Klug: Wahlalter im Volksabstimmungsgesetz an das Landeswahlgesetz koppeln

„Nach derzeit geltendem Landesrecht ist die Beteiligung an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksabstimmungen an das Mindestalter von 18 Jahren gebunden, während man als 16jähriger bereits den Landtag wählen darf.

 

Für diese Uneinheitlichkeit in den Bestimmungen zum Wahlalter bzw. zur Teilhabe bei den demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der ‚direkten Demokratie‘ gibt es keine Rechtfertigung. Es ist höchste Zeit, dass dies vereinheitlicht wird.

 

Die FDP-Fraktion schlägt daher im vorliegenden Gesetzentwurf vor, das Wahlalter im Volksabstimmungsgesetz direkt an das Landeswahlgesetz zu koppeln. Damit dürften sich in Zukunft junge Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die mindestens 16 Jahre alt sind, an den verschiedenen Instrumentarien zur direkten demokratischen Willensbildung beteiligen.

 

Ich hoffe, dass diese Initiative im gesamten Hause auf Zustimmung treffen wird und empfehle Ihnen insoweit die Unterstützung unseres Anliegens!“