Finanzen/Transparenzgesetz

Dr. Heiner Garg: Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden

„Wir hatten zu diesem Gesetzentwurf eine sehr intensive, fachliche Auseinandersetzung im Finanzausschuss – eine schriftliche und mündliche Anhörung. Ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen, waren sicherlich viele Stellungnahmen im Vorfeld absehbar.

 

Ich habe mich bereits zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes erfreut und optimistisch gezeigt – im Ergebnis, jetzt zur zweiten Lesung, steht der Entschluss meiner Fraktion fest: Wir stimmen diesem Anliegen nach mehr Transparenz zu.

 

Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben ein berechtigtes Interesse und einen Anspruch darauf zu erfahren, wofür öffentliche Gelder eingesetzt werden.

 

Wir können nicht ernsthaft von börsennotierten Unternehmen eine Offenlegung ihrer Vorstandsvergütungen verlangen und zeitgleich bei öffentlichen Unternehmen weniger Transparenz zulassen.

 

Ein Transparenzgesetz eignet sich nicht als Pranger gegen angeblich zu hohe Managergehälter. Im Gegenteil: Es soll ermöglichen, dass Interessenten auf einfache Art und Weise sich einen Überblick darüber verschaffen können, was Topmanager öffentlicher Unternehmen verdienen.

 

Dass bedeutet mitnichten, dass die Unternehmen, die sich in öffentlicher Hand befinden oder bei denen das Land eine Mehrheitsbeteiligung hält, nun unter Generalverdacht stehen, exorbitante Managergehälter an die Mitglieder ihrer Geschäftsführungsorgane zu zahlen. Es wird damit lediglich ein Beitrag zur Transparenz geleistet, was seit langem überfällig ist.

 

Diesen Beitrag leisten nicht nur die öffentlich-rechtlichen Unternehmen,  sondern ebenso das Land wie auch die Kommunen. Ein Beitrag zur Transparenz also.

 

Es spricht doch vieles dafür, dass das Mehr an Informationen ein Mehr an Bürgernähe, ein Mehr an Vertrauen und nicht zuletzt ein Mehr an Fairness untereinander entstehen lässt.

 

Ausdrücklich möchte ich betonen, dass der Gesetzentwurf nicht darauf abzielt, die betroffenen Unternehmen – so auch die Sparkassen – für die eine Hinwirkungspflicht besteht, zu schwächen. Aber ich verstehe es als Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, daran interessiert sind, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.

 

Die zuletzt vorgenommene Änderung oder Ergänzung der regierungstragenden Fraktionen, die Angaben auf einer Internetseite des Finanzministeriums zu veröffentlichen unterstützen wir. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen die Informationen – offen zugänglich, auch das verstehe ich unter Transparenz – zu Verfügung. Im unserem digitalen Zeitalter ist dies weniger ein zusätzliches Angebot als eine Selbstverständlichkeit.

 

Die Bedenken einiger weniger – dies könne zu einer Neiddebatte führen – teile ich weniger. Sicherlich wird sich der ein oder andere über die Angaben wundern, im positiven wie vielleicht auch im negativen Sinne.

 

Keinesfalls und dies war mir in der abschließenden Finanzausschusssitzung besonders wichtig, ist die neue Internetseite als ‚Gehaltspranger‘ zu verstehen. Es soll und wird keine Wertung darüber abgegeben, wer und wieso einen Verdienst in Höhe von x Euro verdient hat oder nicht. Dazu ist dieses Instrument nicht gedacht worden und das, so habe ich die regierungstragenden Fraktionen gestern im Ausschuss verstanden, ist auch nicht gewollt beziehungsweise nicht beabsichtigt.

 

Abschließend fasse ich zusammen, der Gesetzentwurf – auch in der nun geänderten Fassung – erfüllt die Anforderungen an Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit. Wir stimmen ihm zu.“