„Die mündliche Anhörung hat heute noch einmal bestätigt, wie sinnvoll die gesetzliche Initiative ist, die Transparenz der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen zu erhöhen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen berechtigten Anspruch auf diese Informationen. Diesem Informationsanspruch würde mit einem entsprechenden Gesetz genüge getan.
Wir werden jetzt die Anhörungsergebnisse auswerten und gehen davon aus, dass das Gesetz in Kürze vom Landtag verabschiedet werden kann.“