„Es scheint gerade en vogue zu sein, das Ausführungsgesetz zu Artikel 61 Landesverfassung ändern zu wollen. Aber anders als die regierungstragenden Fraktionen, die möglichst eine Aufweichung oder, um es galant zu formulieren, eine Anpassung der Schuldenbremse ins Auge fassen, wollen die Piraten das genaue Gegenteil.
Dabei hat Ministerpräsident Torsten Albig das Problem bereits messerscharf erkannt. In einem Interview mit der Welt vom 25. November 2014 sagte er im Zusammenhang mit der Einhaltung der legendären roten oder schwarzen Null:
‚(…) wir haben bei der Gestaltung der Schuldenbremse übersehen, dass die Infrastrukturausgaben, wie wir uns gestern und heute gespart haben, nichts anderes als ein Schattenhaushalt sind.‘
Die Debatten über Projekte, die in öffentlich-privaten Partnerschaften durchgeführt werden, beziehungsweise werden sollen, werden hitzig geführt. Oftmals steht viel weniger der Sinn oder Unsinn, als vielmehr Kostenexplosionen und gesprengte Zeitrahmen im Vordergrund.
Der Antrag der Piraten richtet sich nun grundsätzlich nicht gegen ÖPP-Projekte, was ich persönlich sehr begrüße, denn meiner Ansicht nach sind ÖPP-Projekte per se nichts Schlechtes, und eine Verteufelung von ÖPP-Projekten ist keinesfalls angebracht.
Für meine Fraktion und mich ist die Risikoverteilung zwischen Staat und dem Projektpartner ausschlaggebend – ob ein einzelnes ÖPP-Projekt sinnvoll, beziehungsweise wirtschaftlich ist, hängt nicht zuletzt von den jeweiligen Vertragsgestaltungen ab.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch betonen, dass durch ÖPP-Modelle viele Projekte – vor allem drängende Infrastrukturprojekte – realisiert werden.
Auf Bundesebene werden derzeit interessante, mitunter abenteuerliche Modelle im Zusammenhang mit der Infrastrukturfinanzierung diskutiert.
Es bedarf aber gerade vor dem Hintergrund der wachsenden Begeisterung des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel und seiner Kommission, eine private Infrastrukturgesellschaft für den Bau und Betrieb von Fernstraßen zu gründen, einer gesunden Portion Skepsis gegenüber diesen Plänen.
Denn wo soll denn der Vorteil für den Staat sein, künftig Kleinanleger an Infrastrukturprojekten für hohe Renditen zu beteiligen, wenn der Staat weitaus günstiger an frisches Kapital gelangen kann?
Um hier in Schleswig-Holstein zu bleiben: Der Infrastruktur- sowie der Landesstraßenzustandsbericht offenbaren zumindest im Ansatz das Ausmaß des Investitions- und Sanierungsstaus der Infrastruktur des Landes. Das Problem ist hausgemacht – über Jahrzehnte wurden die entscheidenden Haushaltstitel unterfinanziert – ich möchte an dieser Stelle auf persönliche Schuldzuweisungen verzichten. Wichtig ist, dass wir als Land Verantwortung übernehmen und handeln.
Ministerpräsident Torsten Albig formulierte dies in dem eben erwähnten Interview mit der Welt vom 25. November 2014 sehr schön:
‚Wir müssen aber immer darauf achten, endlich für jede Investition auch sofort eine Rückstellung zu bilden, um sie immer in Schuss zu halten. Das war das größte Versäumnis der Vergangenheit. Es wurde gebaut und dann wurde die Straße vergessen.‘
Herr Albig, ich kann nur vermuten, dass dies die Begründung dafür ist, dass Ihre Regierung eine Negativ-Rekordinvestitionsquote vorzuweisen hat. Denn je weniger Straßen oder Gebäude Sie bauen, Herr Albig, desto weniger müssen Sie instand halten – ganz schön ausgeklügelt!
Ich teile einige der Kritikpunkte des Antrages, insbesondere die der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Einige Punkte bedürfen jedoch weiterer Diskussionen, die wir gern im Finanzausschuss führen können.“