Finanzen/Erbschaftsteuer

Dr. Heiner Garg: Keine Erhöhung der Erbschaftsteuer!

„Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt. Seitdem spekulieren verschiedene Akteure auf Bundes- und auch Länderebene, wie eine neue Erbschaftsteuer geregelt werden soll.

 

Es ist auch offensichtlich, dass die bisherigen Einnahmen für das Land Schleswig-Holstein nicht unerheblich sind und selbstverständlich entsprechende Begehrlichkeiten wecken. So lagen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Jahr 2013 bei 151 Mio. Euro, 2014 bei174 Mio. Euro und 2015 bei 137,2 Mio. Euro (SOLL).

 

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen halte ich die Forderungen nach einer noch höheren Erbschaftsteuer für vollkommen unangebracht.

 

Nun zum Antrag der regierungstragenden Fraktionen: Er ist ohne Frage ein wahres Paradestück rot-grün-blauer Regierungsarbeit. Ich möchte dazu ein paar Punkte aus der Begründung ihres Antrages hervorheben:

 

Zunächst stellen sie einen Zusammenhang zur Vermögensungleichheit in Schleswig-Holstein her und bemühen für Ihre Argumentation auch noch den Gini-Koeffizienten. Und zu allem Überfluss kommen Sie zum Schluss: ‚Vermögensungleichheit schadet nachhaltigem Wachstum und gesellschaftlichem Zusammenhalt‘. Logik=Null.

 

Nun zu meinem Lieblingsabsatz:

‚Gleichzeitig ist das schleswig-holsteinische Bildungssystem weiterhin unterfinanziert. Bildung ist dabei das beste Mittel, um Aufstiegschancen für alle zu ermöglichen. Weitere Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Gesellschaft ist die soziale Gerechtigkeit. Der dritte Pfeiler neben Bildung und sozialer Gerechtigkeit ist die wirtschaftliche Entwicklung. Diese wird nicht von Ausnahmen von der Erbschaftsbesteuerung flächendeckend positiv beeinflusst, sondern vielmehr von dem Vorhandensein einer leistungsfähigen Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Breitband u.v.m.)‘

 

Das heißt also, in Wahrheit ist das Erbschaftsteuersystem der vergangenen 30 Jahre verantwortlich für die katastrophalen Ergebnisse sozialdemokratischer Bildungs- und Infrastrukturpolitik.

 

Zu meiner großen Überraschung haben Sie den Vorschlag des sechsten Stellvertretenden Bundesvorsitzenden nicht aufgegriffen, wonach sich der Staat die Unternehmen buchstäblich zur Beute macht. – Verstaatlichung von Unternehmensanteilen, wenn die Erben ihre Steuerschuld nicht begleichen können – ein wahrlich großartiger Vorschlag in einer sozialen Marktwirtschaft. Niemand kann wollen, dass Familienunternehmen – und ich spreche hier ausdrücklich von den kleinen und mittelständischen Unternehmen – in ihrer Existenz durch restriktive Erbschaftsteuerregelungen bedroht werden.

 

Erbschaften sind keineswegs leistungslos entstanden, sondern dahinter steht die gesamte (voll versteuerte) Lebensleistung des Erblassers. Erbschaften sind aus volkwirtschaftlicher Sicht kein Einkommen, sondern Vermögensübertragungen. Es entsteht kein neuer Reichtum, sondern der Erblasser gibt lediglich sein durch frühere Leistung erworbenes Vermögen an die nächste Generation weiter.“