„Zu Beginn ein paar Worte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. An einem durchschnittlichen Werktag gehen bundesweit 35.000 Rettungsrufe in den Leitstellen ein, die dann im Jahr zu rund 11,4 Millionen Rettungseinsätzen führen. Allein diese Zahlen zeigen, welche Bedeutung das Rettungswesen für unser Land hat. Die Novellierung bzw. die Modernisierung des alten Rettungsassistentengesetzes zum Notfallsanitätergesetz auf Bundesebene war daher richtig. Durch das Berufsbild des Notfallsanitäters werden Patienten von besser ausgebildetem Personal betreut. Die Ausbildungsdauer wurde auf drei Jahre verlängert, was der Ausbildungsdauer in vergleichbaren Gesundheitsberufen entspricht, die Ausbildungsziele entsprechend aufgewertet und die Auszubildenden erhalten jetzt eine Vergütung. Folgerichtig ist jetzt die Umsetzung in der Landesgesetzgebung. Meine Fraktion hält den vorliegenden Gesetzentwurf für sachgerecht, auch was die Kostenregelungen für die Aus- und Weiterbildung angeht. Mit Blick auf die bestehenden Übergangsfristen war es richtig, diesen – politisch unstrittigen Teil – aus der großen Novelle des Rettungsdienstgesetzes herauszulösen, um die Aus- und Weiterbildung zum Notfallsanitäter auch landesrechtlich abzusichern.
Interessant ist natürlich, was der Gesetzentwurf im Gegensatz zur angekündigten großen Novelle des Rettungsdienstgesetzes alles nicht regelt. Darum geht es ja auch in der vorliegenden Großen Anfrage des Kollegen Dudda. Dem Bericht zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes zur Folge war die Kabinettsbefassung für die große Novelle des Rettungsdienstgesetzes im November und die erste Lesung im Dezember vorgesehen. Offensichtlich ist das nicht erfolgt, denn in dem bisher bekanntgewordenen Entwurf der Landesregierung gibt es zahlreiche Baustellen.
Ich nenne nur die Neuordnung der Luftrettung und natürlich der ganze Bereich der Wasserrettung. Hierbei stellen sich insbesondere die Fragen: Wie erfolgt die Kostenübernahme und wer darf diese Leistung erbringen? Schließlich auch noch das geplante Herausdrängen privater Unternehmen aus dem Bereich der Notfallrettung.
Auf diesen letzten Punkt will ich näher eingehen, da die Landesregierung in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf diese Planungen leider erneut ankündigt. Ich halte das für einen großen Fehler, der nicht nur die Patientenversorgung verschlechtern würde, sondern zudem berufliche Existenzen vernichten kann. Es wäre ein weiteres negatives Beispiel wie mit sozialdemokratischer Politik private Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Gründerkultur erstickt wird.
Lassen Sie mich das noch weiter begründen: Die Landesregierung weist einen Anstieg der Notarzt-, Rettungswagen- und Krankentransportwageneinsätze seit 2001 um 44,3 Prozent aus. Ebenso weist die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir zur Einhaltung der Hilfsfristen aus, dass mehrere Kreise die vorgesehene Frist von 12 Minuten nicht erreichen. Diese Maßgabe gilt im Übrigen in der Realität als erfüllt, wenn 90 Prozent der Einsätze diese Frist halten. Und nicht mal das ist in einigen Kreisen gewährleistet (Schleswig-Flensburg, Plön), während andere nur knapp darüber liegen (Dithmarschen, Nordfriesland, Lauenburg, Steinburg, Stormarn – Ostholstein und Segeberg machen im Übrigen keine Angaben).
Wie man unter diesen Voraussetzungen auf die Idee kommen kann, privaten Rettungsdienstleistern die Erbringung von Leistungen in der Notfallrettung zu verwehren, obwohl deutlich der Bedarf besteht, ist nicht nachzuvollziehen. Private Unternehmen ergänzen die Versorgung und sorgen damit für einen besseren Schutz der Bevölkerung.
Ich erinnere zudem daran, dass selbstverständlich auch die Mittel aus den Sozialleistungssystemen nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwenden sind. Fachleute rechnen damit, dass die Kosten für den Rettungsdienst steigen werden. Auch hierzu ein paar Zahlen: Es ist bereits heute so, dass die Kosten für den Rettungsdienst pro Einwohner bei uns in Schleswig-Holstein im Ländervergleich verhältnismäßig hoch sind. So kostet der Rettungsdienst bei uns 55 Euro pro Einwohner, während er in anderen westdeutschen Flächenländern wie Hessen und Niedersachsen bei 47 Euro, in Baden-Württemberg bei 40 und in Rheinland-Pfalz bei 32 Euro liegt.
Auch europarechtlich wäre eine solche Regelung trotz gegenteiliger Beteuerungen der Landesregierung kaum haltbar. Wenn diese Regelung kommen sollte, sind Klagen schon vorprogrammiert. Das ist garantiert.
Ich werbe daher abschließend dafür: Ja, wir brauchen auch eine grundsätzliche Novelle des Rettungsdienstgesetzes, da die Regelungen in vielen Bereichen modernisiert werden müssen. Aber wir brauchen sie mit Augenmaß und Mitte. Die Landesregierung darf in diesem wichtigen Feld keine verbrannte Erde hinterlassen.“