Zum heute von Gesundheitsministerin von der Decken vorgestellten Start der Ausarbeitung der Krankenhausreform des Bundes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:
„Krankenhäuser haben hohe Vorhaltekosten, die sie unabhängig vom Behandlungsaufkommen vorhalten müssen. Es ist daher richtig, dass die Finanzierung der Krankenhausvergütung im Rahmen der Krankenhausreform des Bundes dieses Problem lösen soll. Erlösunabhängige Komponenten sollen das System der DRGs ergänzen. Insbesondere hohe Vorhaltekosten – z.B. bei Notaufnahmen oder der Geburtshilfe – müssen dann künftig nicht mehr über Fallpauschalen erwirtschaftet werden. Leider verpasst der Bund bislang die Chance, die Finanzierung gleichzeitig für den ambulanten Bereich synchron zu überarbeiten und beide Finanzierungssysteme kompatibel zu gestalten. Das wäre ein Meilenstein zur sektorenverbindenden Versorgung und wichtig für das zweite Teilstück der Krankenhausreform – der Optimierung der akut stationären Versorgungsstrukturen in Deutschland.
Und genau hier überzeugt der Vorschlag des Bundes bislang nicht. Den unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in den Ländern muss Rechnung getragen werden – ohne das generelle Ziel zu vernachlässigen: eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur, ambulant wie stationär. Hierzu gehört eine verlässliche Grundversorgung in der Fläche ebenso wie die künftig stärkere Konzentration und Spezialisierung insbesondere hochkomplexer Krankenhausleistungen. Hier muss nachgebessert werden und hier müssen die Länder stärker als bislang ins Boot genommen werden.
Die Länder ihrerseits müssen allerdings ebenfalls erheblich zum Gelingen der Versorgungssicherung beitragen – und zwar indem sie die erforderlichen Investitionsmittel für strukturverbessernde Krankenhausinvestitionen bereitstellen. Da können die großartig angekündigten 110 Millionen Euro nur der Anfang sein. Dass, was die Landesregierung derzeit liefert, reicht bei weitem nicht, um die Gesundheitsversorgung langfristig zukunftsfest aufzustellen."