Zum heutigen Beschluss des Entwurfs des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes durch das Bundeskabinett erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:
„Die Krankenhausreform hat den Anspruch, die dauerhafte akutstationäre Versorgung in ganz Deutschland zu sichern und die vorhandenen Ressourcen, sowohl personell als auch finanziell, für eine bestmögliche Versorgung einzusetzen. Die Krankenhäuser sollen sich zukünftig weniger an ökonomischen Zwängen, als vielmehr an den medizinischen Behandlungsbedarfen orientieren können. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat bedauerlicherweise ein maximal unglückliches Geschick beim Management des komplexen Prozesses der Krankenhausfinanzierungs- und -strukturreform an den Tag gelegt. Er hätte die Länder von Anfang an mit ins Boot nehmen müssen.
Die Krankenhäuser der Maximalversorgung, insbesondere Universitätskliniken, werden durch die Reform unstrittig gestärkt – das ist auch richtig so. Gleichzeitig müssen die Konsequenzen für alle anderen notwendigen Versorgungsstufen sehr genau im Auge behalten werden. Dies gilt insbesondere für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein. Trotz des bei dieser Reform holprigen Gesetzgebungsverfahrens sind die Länder gefordert, konstruktiv im Sinne einer guten Patientenversorgung das Beste daraus zu machen. Im Zuge der weiteren Umsetzung müssen sich Bund und Länder jetzt zusammenraufen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Länder stehen hier gemeinsam in der Verantwortung, die Weichen zu stellen für die Gewährleistung einer leistungsfähigen Versorgung.“