Zum heute von den Gesundheitsministern von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgestellten Rechtsgutachten zur Krankenhausreform erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:
"Es ist schön, dass jetzt alle nochmal schwarz auf weiß haben, dass die Länder für die Krankenhausplanung zuständig sind. Das war aber vorher schon klar und macht die Pflicht der schleswig-holsteinischen Landesregierung, endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die Krankenhausstrukturreform intensiv zu begleiten, nur noch deutlicher. Gleichzeitig muss der Bund die dringend erforderliche Krankenhausfinanzierungsreform auf den Weg bringen.
Es war unklug von Karl Lauterbach, ein Verfahren ins Spiel zu bringen, dass die Planungshoheit der Länder ignoriert. Das darf jetzt aber nicht dazu führen, dass eines der wichtigsten Vorhaben zur Sicherung der Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland nicht umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund sollte der begonnene Prozess zur Umsetzung der Reform unverzüglich in zwei gleichbedeutende und parallellaufende Prozesse aufgegliedert werden:
1. Der Bund muss umgehend den bereits erarbeiteten Vorschlag zur Finanzierungsreform endabstimmen und dessen operative Umsetzung vorbereiten.
2. Die Länder wiederum müssen ihre Hausaufgaben im Hinblick auf eine versorgungsrelevante, zukunftsfeste Krankenhausinfrastruktur machen – und entsprechend ihre Krankenhausplanungen überarbeiten.
Am Ende müssen beide Prozesse wieder zusammengebunden werden – und zwar gemeinsam von Bund und Ländern. Umsteuerungsbedingter Mehraufwand – z.B. wenn ein nicht versorgungsrelevantes Krankenhaus in ein für die Versorgung der Bevölkerung wirklich notwendiges Medizinisches Versorgungszentrum umgewidmet wird – muss mithilfe einer weiteren Auflage des Krankenhausstrukturfonds finanziert werden.
Die Länder ihrerseits müssen dauerhaft ausreichend Investitionsmittel für die versorgungsrelevante Krankenhausinfrastruktur bereitstellen. Von der Gesundheitsministerin erwarte ich, dass sie sich nicht damit begnügt, im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder bei der Krankenhausplanung Recht gehabt zu haben, sondern dass sie sich mit einem konstruktiven Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der dringend erforderlichen Reform einbringt."