In seiner Rede zu TOP 2 (Änderung des Bestattungsgesetzes) erklärt der sozialpolitische Sprecher, Dr. Heiner Garg:
„Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist das meiste eigentlich schon gesagt worden von den Kolleginnen vor mir. Deswegen lassen Sie mich ein paar Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf machen, dem auch die FDP-Fraktion zustimmen wird. Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt, um gesellschaftliche Entwicklung nachzuvollziehen und gleichzeitig dem zunehmenden Interesse auch an alternativen Bestattungsformen gerecht zu werden, bei gleichzeitigem Schutz der Menschenrechte.
Ich will an der Stelle sagen, auch das ist für uns ein ganz besonders wichtiger Punkt, nämlich der Schutz internationaler Kinder- und Menschenrechte, insbesondere durch das Verbot von Grabmalen, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Frau Ministerin, Sie geben durch die Anpassung an ein moderneres Bestattungsrecht bzw. eine modernere Gestaltungskultur und Praktiken einen Rechtsrahmen vor, in dem Sie die Wahrung auf die Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch nach dem Tod hinaus setzen, zum Beispiel durch die Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen auf bestimmten Friedhofsflächen zu verstreuen oder auch sarglos zu bestatten.
Die Sicherstellung der Qualität und Rechtsklarheit wird hergestellt in Bezug auf die zweite Leichenschau. Auch darüber reden viele Menschen nicht gerne, aber auch das ist wichtig im Hinblick auf die Rechtssicherheit und die Verantwortung der Friedhofsträger bei der Errichtung und im Betrieb von Bestattungswäldern. Ebenso die Förderung der Vielfalt der Bestattungsarten und gleichzeitig der Attraktivität von Friedhöfen, z.B. durch die Einführung von Bestattungswäldern, Kolumbarien und die Erlaubnis von Ascheverstreuungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will klar sagen, dass ich mir jedenfalls persönlich noch etwas mehr hätte vorstellen können. Ich will darauf verweisen, dass in Rheinland-Pfalz der Minister das noch gar nicht so lange her verabschiedete Pendant als das modernste Bestattungsrecht bezeichnet hat. Neben einigen Punkten, die auch wir jetzt in Schleswig-Holstein regeln, ist da in der Tat auch die Aushändigung der Urne und die Teilung der Asche z.B. für eine Diamantbestattung nach Schweizer Vorbild vorgesehen. Auch das hätte ich mir durchaus vorstellen können für Schleswig-Holstein. Nichtsdestoweniger bleibt der vorliegende Gesetzentwurf ein großer Schritt in Richtung eines liberaleren Bestattungsrechts, das gesellschaftliche Entwicklungen nachempfindet. Vor diesem Hintergrund werden wir dem zustimmen."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.