In seiner Rede zu TOP 24 (Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes auf die akutstationäre Versorgung) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Dr. Heiner Garg:
„Am Anfang stand ein einstimmiger Beschluss (inklusive Bayern) der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministerkonferenz, dass sich die Finanzierung der Krankenhausleistungen grundlegend ändern muss - das ging auf eine Idee aus Schleswig-Holstein zurück, weil wir gesagt haben, dass sogenannte Vorhaltekosten übernommen werden müssen - gerade für kleinere Krankenhäuser in der Fläche -, um dauerhaft die akut stationäre Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft sicherstellen zu können.
Im Oktober 2021 haben der Kollege Manfred Lucha, die Kollegin Daniela Behrens und ich genau dieses Modell, das in der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde, in den Koalitionsvertrag der nicht mehr existierenden Ampel hineinverhandelt und haben uns an dem Abend dafür auch kräftig gefeiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spare mir jetzt die persönliche Analyse, wie Herr Lauterbach die Reform umgesetzt hat. Ich glaube, da war viel Luft nach oben in der Kommunikation mit den Ländern. Aber sei es drum. Worum es mir heute geht, Frau Ministerin, ist, wirklich Lob und Anerkennung zu verteilen.
Sie haben sich als Vorsitzende der GMK vehement mit einigen anderen Kolleginnen und Kollegen dafür eingesetzt, dass dieses Gesetz händelbar am Ende wird und in den Ländern umsetzbar wird.
Sie haben dafür wirklich gekämpft und dafür meine Anerkennung – auch die meiner Fraktion.
Ich will das zitieren 17.10. 2024 in der zweiten und dritten Lesung des KVVG im Deutschen Bundestag: ,Wer dem Gesetz zustimmt, handelt verantwortungslos gegenüber Patientinnen und Patienten und den Beschäftigten der Kliniken. Die einseitige Abkehr des Bundesministers von der gemeinsamen Erarbeitung dieser Reform hat dazu geführt, dass sie ihre Ziele nicht erreichen wird.‘
Im Ärzteblatt vom November 2024 stellen Sie zu Recht fest: ,Ich stelle fest, dass die wesentlich fachlich begründeten Forderungen der Länder nicht berücksichtigt sind. Dazu gehören eine auskömmliche Übergangsfinanzierung bis die Reformen greift, Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau, die Wahrung der Planungshoheit der Länder, eine Finanzierung, die auch die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche verlässlich sichert, sowie eine rechtzeitig vorgelegte Auswirkungsanalyse, die der Bundesminister mehrfach zugesagt, aber nicht geliefert hat.‘
Dann, Frau Ministerin, halten Sie im Bundesrat ein wirklich deutliches Plädoyer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Sie sagen unter anderem: ,Der Vermittlungsausschuss bietet eine Chance, höchstwahrscheinlich die letzte. Um diese groben Fehler zu korrigieren, ich habe mich immer eindringlich für seine Anrufung geworben. Sollte die Anrufung aus politischen und nicht aus fachlichen Gründen scheitern, wäre das kein gutes Signal für die Krankenhausversorgung in Deutschland.‘
Und, meine Damen und Herren, das Ende dieser Bundesratssitzung bestand darin, dass sich trotz genau dieser richtigen Einschätzung Schleswig-Holstein enthalten hat.
Da sage ich: Das war eine katastrophale Entscheidung. Es war eine falsche Entscheidung, zu der diese Ministerin gezwungen wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist für mich völlig unverständlich in einer so existenziell wichtigen Frage.
Es war ganz klar, dass Länder den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Ich finde hier – das sage ich auch in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion –, dass sowohl der Ministerpräsident als auch der Bevollmächtigte des Bundes diese Ministerin im Regen stehen gelassen hat. Das finde ich fachlich falsch und in der Sache schädlich für Schleswig-Holstein."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.