In seiner Rede zu TOP 25 (Sozialversicherungspflicht im Bereitschaftsdienst) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:
„Ich will mit dem letzten Teil der Rede der Kollegin Pauls anfangen. Ich finde es bemerkenswert und respektabel, dass sich gerade die Sozialdemokraten dieser Initiative von CDU, Grünen und FDP angeschlossen haben. Ich weiß, der SSW ebenfalls. Aber ich finde es bei den Sozialdemokraten deswegen bemerkenswert, weil die Kollegin Pauls den Spagat aufgezeigt hat. Grundsätzlich überall auf sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten die Abgaben zu leisten, ist das eine. Das andere ist es, die Versorgung mit medizinischen Leistungen sicherzustellen.
In der Abwägung zu dem Punkt zu kommen, dass man sagt: ,Uns ist die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nach dem Urteil des 12. Senats des Bundessozialgerichts an dem Punkt wichtig.' Das verdient Respekt. Ich danke dafür.
Jetzt muss es in der Tat darum gehen, dass bei dieser Frage tatsächlich politisch entschieden wird - und zwar zugunsten einer Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht, um den ärztlichen Bereitschaftsdienst, so wie er in Schleswig-Holstein organisiert ist, zu sichern - ein gut funktionierender, hoch akzeptierter Bereitschaftsdienst, der die Bevölkerung in unserem Flächenland ordentlich versorgt. Und es braucht diese Entscheidung, die in Berlin gefällt werden muss, damit die Akzeptanz auf der einen Seite bei den Ärztinnen und Ärzten bleibt und auf der anderen Seite die gute Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes für die Bevölkerung in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein gewährleistet bleibt.
Deswegen ist es richtig, dass sich hier im Landtag heute alle Fraktionen dafür einsetzen, eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht zu erreichen. Alles Weitere haben meine Vorrednerinnen und Vorredner im Prinzip schon gesagt.
Sie wissen, und das soll mein letzter Punkt sein, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zum Bereitschaftsdienst verpflichtet sind. Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind das nicht. Die KV hat in dem bereits erwähnten Hintergrundgespräch sehr deutlich gemacht, dass das immer häufiger zum Niederlassungshindernis wird.
Das können wir nicht wollen. Wenn wir weiterhin davon ausgehen, dass die Niederlassung das Rückgrat der ambulanten Versorgung bleibt, dann dürfen wir die Niederlassung nicht weniger attraktiv machen, sondern müssen sie stärken. Auch dazu dient es, wenn man eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht, die nun mal höchstrichterlich im Moment festgestellt ist, macht. Aus diesem Grund: Herzlichen Dank für die wirklich konstruktive Diskussion."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort