In seiner Rede zu TOP 25+29 (u.a. Krankenhaussterben verhindern - auskömmliche Refinanzierung dauerhaft sicherstellen) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Heiner Garg:
„Ein so klares Bekenntnis zur Zustimmung zu unserem Änderungsantrag hätte ich mir eigentlich gar nicht erhofft, wie es gerade vom Kollegen Balke kam. Aber der Reihe nach.
Die Krankenhausfinanzierungsreformen, mit der einhergehenden notwendigen Strukturanpassung, ist längst überfällig. Es geht um nicht mehr und nicht weniger, als um die Sicherung der Zukunft der akutstationären Versorgung in Deutschland.
Insofern, Herr Kollege Hansen, hätte Ich mir gewünscht, wir könnten einmal darauf verzichten auf diese peinliche Polemik ‘Berlin mache Cannabis statt Krankenhäuser’. Das ist an dieser Stelle fehl am Platz. Dieser Mammutaufgabe stellt sich zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Bundesregierung. Dass es dabei knirscht und nicht alles in Ordnung läuft, hat Ihre Landesregierung mit einer strammen Enthaltung begleitet. So kann man es auch machen, Herr Hansen.
Vor dem Hintergrund will ich mich auf die beiden vorliegenden Hauptanträge, den von SPD und SSW sowie den von CDU und Grünen, konzentrieren.
Der Antrag von CDU und Grünen, der aus der Ursprungsinitiative aus Nordrhein-Westfalen entstanden ist, ist fachlich vollkommen in Ordnung. Deswegen habe ich dazu auch einen Änderungsantrag gestellt.
Der Antrag von SPD und SSW ist ein wenig spannender, weil er nämlich die Krankenhausfinanzierungssystematik im ersten Absatz etwas durchbricht. Deswegen würde ich wahnsinnig gerne darüber auch im Ausschuss diskutieren. Denn man könnte sich auch noch das Modell Rheinland-Pfalz angucken.
Rheinland-Pfalz hat einen Krankenhausliquiditätspakt auf den Weg gebracht, wo Krankenhauszahlungsströme, also die Betriebskostenfinanzierung, sozusagen vorfinanziert wird. Ein Teil hat Schleswig-Holstein schon mit der Energiekostenhilfe gemacht. Rheinland-Pfalz hat dies gemeinsam mit den Kostenträgern bei den Pflegebudgets vereinbart. So kann man Liquidität sichern.
Ehrlicherweise ist es das Problem vieler Häuser im Moment, dass sie Liquiditätsprobleme haben. Frau Ministerin, vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen, ob so etwas für Sie infrage käme, ohne die Finanzierungssystematik im Krankenhauswesen zu durchbrechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich stört, obwohl es fachlich richtig ist, ist, dass Sie keinen Satz in Ihrem Antrag zur Verantwortung des Landes schreiben. Nicht einen Satz dazu.
Die Verantwortung Schleswig-Holsteins, wie die aller anderen Bundesländer auch – der Kollege Balke hat darauf hingewiesen – ist, für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung zu sorgen, und zwar nicht nur, weil Krankenhäuser auch weiterhin gebaut und grundsaniert werden müssen, sondern weil ein Teil des Problems ist, dass über Jahre – seit Existenz des DRG-Systems – die Krankenhäuser, wegen der fehlenden Investitionsfinanzierung durch sämtliche Bundesländer, gezwungen waren, aus Fallpauschalen Investitionen zu tätigen.
Natürlich fehlt dann das Geld an anderer Stelle.
Vor diesem Hintergrund darf man eine Landesregierung bei einer Debatte, bei der wir uns im Ziel einig sind, nicht aus ihrer Verantwortung lassen, sondern es muss endlich Schluss sein mit der Verunsicherung, wie es mit den Investitionskosten weitergehen soll. Im Übrigen, Herr Kollege Hansen, was Sie wohlweislich verschwiegen haben bei dem Appell an Ihren virtuellen Kollegen aus Nordrhein-Westfalen: Die Nordrhein-Westfalen machen jetzt genau das zusätzlich. Sie nehmen noch einmal richtig Geld in die Hand und unterstützen ihre Krankenhäuser bei den Investitionskosten.
Vor dem Hintergrund wird aus Ihrem Antrag ehrlicherweise nur ein Schuh, wenn Sie auch tatsächlich zur eigenen Verantwortung stehen. Man kann doch nicht auf der einen Seite ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, wo dann herauskommt, ,oh Wunder, die Länder sind für die Krankenhausplanung verantwortlich'. Ja, natürlich sind sie das. Aber, verdammt noch einmal, dann muss man diese Planungsverantwortung auch wahrnehmen und sie mit Geld hinterlegen!
Liebe Kollegin Pauls, wenn Sie sich einen Ruck geben können, würde ich wirklich gern über Ihren Antrag im Ausschuss diskutieren. Dem Antrag von CDU und Grünen würde meine Fraktion zustimmen. Aber ich empfehle sehr, vor dem Hintergrund der notwendigen Verantwortung, der Sie ja nachkommen wollen, und auch vor dem Hintergrund des Appells des Kollegen Balke, dass Sie unserem Änderungsantrag, der sich genau auf die Investitionskostenverpflichtung bezieht, vielleicht auch einmal zustimmen könnten, auch als regierungstragende Fraktion."
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort