Infektionsschutz nur im Rahmen der Verfassung zulässig

Rechtspolitischer Sprecher der FDP Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein, Jan Marcus Rossa

Zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Gottesdiensten vom 10.04.2020 und zu Versammlungsverboten vom 15.04.2020 sagen die rechtspolitischen Sprecher der Jamaika Koalition Claus Christian Claussen, CDU, Burkhard Peters, Bündnis 90/Die Grünen, und Jan Marcus Rossa, FDP:

"Die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot von Gottesdiensten vom Karfreitag und zu Versammlungsverboten vom 15.04.2020 erinnern die Regierungen und die Behörden eindrucksvoll daran, dass auch in einer Notlage, wie sie durch die Corona-Pandemie ausgelöst worden ist, die Grundrechte und insbesondere die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land weiterhin strikt zu beachten sind. Auch Infektionsschutzmaßnahmen müssen in jeder Hinsicht verhältnismäßig sein, nur so ist gewährleistet, dass die breite Akzeptanz freiheitsbeschränkender Maßnahmen in unserer Bevölkerung auch in Zukunft erhalten bleibt." so die rechtspolitischen Sprecher übereinstimmend."

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan Marcus Rossa, hebt hervor:

"Ich bewerte es als außerordentlich kritisch, dass Gottesdienste auch über den 19.04.2020 verboten sein sollen. Das lässt sich vor dem Hintergrund der Lockerungen von Schutzmaßnahmen im Bereich des Einzelhandels nicht mehr rechtfertigen und ich fühle mich durch die Karfreitagsentscheidung des BVerfG bestätigt. Hier hat das höchste deutsche Gericht sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die verfassungsrechtlichen Hürden für eine Aufrechterhaltung des generellen Verbots so hoch sind, dass ich mir eine Beendigung dieses Verbots gewünscht hätte. Dass die Landesregierungen bundesweit den Menschen gerade in Krisenzeiten den Zugang zu Gottesdiensten verweigern, ist ein falsches Signal und wir sollten uns an die Schutzpflichten erinnern, die der Staat gegenüber den Religionsgemeinschaften und ihren Gläubigen ohne Frage hat."

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Claus Christian Claussen, erklärt weiter: "Gerade die Entscheidung des BVerfG zur Unzulässigkeit genereller Versammlungsverbote belegt, dass auch in Krisen die Behörden an rechtsstaatliche Gepflogenheiten gebunden bleiben und im Einzelfall sehr genau abzuwägen haben, wenn sie Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit beschneiden wollen. Unsere Landesregierung hat deshalb in ihrer Landesverordnung von Anfang an klargestellt, dass Versammlungen auch während der Corona-Pandemie möglich sein müssen, wenn die erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleistet sind."

Burkhard Peters, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, erklärt: "Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts halte ich eine Diskussion darüber für erforderlich, ob es verfassungsrechtlich zu verantworten ist, dass Versammlungen in geschlossenen Räumen generell und ohne Ausnahme verboten sind. Hier muss zügig nachgebessert werden, denn der Schutz von Versammlungen in geschlossenen Räumen ist nach unserer Verfassung sogar höher als der Schutz von Demonstrationen unter freiem Himmel. "