Migration/ Geordnete-Rückkehr- Gesetz

Jan Marcus Rossa: Abschiebehaft ist keine Strafhaft, liebe SPD!

Jan Marcus Rossa

Zum von Union und SPD beschlossenen „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:


„Während wir mit unseren Koalitionspartnern die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass das im Europarecht verankerte Trennungsgebot von Straf- und Abschiebehaft in Schleswig-Holstein gewährleistet werden kann, waren vor allem Ralf Stegner und Serpil Midyatli damit beschäftigt, der Jamaika Koalition wahrheitswidrig eine inhumane Flüchtlingspolitik vorzuwerfen. Sie wurden nicht müde zu betonen, dass sie am liebsten gar keine Abschiebehafteinrichtung errichten würden und meinten, dass ohne ein Abschiebehaftgesetz eine Inhaftierung insgesamt verhindert werden würde. Was für eine Verleugnung der aktuellen Rechtslage, die die SPD maßgeblich mitgestaltet hat.


Nun treten die Sozialdemokraten sogar für die Aussetzung des Trennungsgebots von Strafhaft und Abschiebehaft ein und rechtfertigen dies damit, dass es in Deutschland zu wenig Abschiebehaftplätze gäbe. Das ist nicht nur grotesk, sondern Ausdruck einer gefährlichen Ignoranz, denn sehenden Auges wollen sich die Sozialdemokraten gemeinsam mit der Union über zwingendes europäisches Recht hinwegsetzen. Wir Freie Demokraten bleiben dabei: Abschiebehaft ist keine Strafhaft! Wir werden das Trennungsgebot achten und sind heilfroh, dass wir mit der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt die europarechtlich geforderten Voraussetzungen mehr als erfüllen werden.

Die Abschiebehafteinrichtung in Schleswig-Holstein wird sich örtlich, organisatorisch und in der Art des Vollzugs von der in den Justizvollzugsanstalten unterscheiden. Es wird nicht nur innerhalb der Einrichtung ein großes Maß an Bewegungsfreiheit geben, sondern auch Freizeit- und Beschäftigungsangebote, die sich von denen in Justizvollzugsanstalten unterscheiden werden. Das Personal wird mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen ausgebildet und besetzt werden. Das ohnehin oft schon am Limit arbeitende Personal in den Justizvollzugsanstalten werden wir von diesen zusätzlichen Aufgaben frei halten. Wir wollen die europäischen Standards zu den Haftbedingungen weder aussetzen noch uminterpretieren, sondern bekennen uns weiter zum Grundsatz eines geordneten Rückführungsmanagements im Einklang mit unseren humanitären und rechtsstaatlichen Überzeugungen. Wären alle Länder so verantwortungsbewusst wie Schleswig-Holstein, würden wir kurzfristig in ausreichender Zahl Abschiebehaftplätze in Deutschland haben und müssten uns nicht mit einem europarechtlich mehr als fragwürdigem Gesetzesentwurf befassen. Dr. Ralf Stegner sollte seinen engagierten Auftritten im Kieler Landtag nun Taten folgen lassen, anderenfalls wird sich der Glaubwürdigkeitsverlust unaufhaltsam fortsetzen.“