Zum heute beschlossenen Gesetzentwurf der Landesregierung über den Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Mit dem Abschiebehaftvollzugsgesetz verabschiedet sich Schleswig-Holstein endgültig von den rechtlich fragwürdigen Bedingungen, die in Rendsburg geherrscht haben. Endlich werden wir sicherstellen, dass auch in unserem Land sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen als auch europarechtlichen Vorgaben für den Haftvollzug erfüllt werden. Das Europarecht verlangt auch, dass für Minderjährige besondere Haftbedingungen durch Gesetz geschaffen werden, falls ein Gericht die Inhaftnahme in einem extremen Einzelfall anordnen wird. Dem tragen wir mit unserem Gesetz Rechnung.
Den immer wieder zu hörenden Vorhaltungen von SPD und Flüchtlingsorganisationen, Abschiebungen würden künftig regelmäßig über die Abschiebungshaft erfolgen, treten wir entschieden entgegen. Denn auch in Zukunft werden Ausreisepflichtige nur in extremen Ausnahmefällen in Haft genommen, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um eine Ausreisepflicht durchzusetzen. Besser wäre es natürlich, wenn Menschen, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, freiwillig ausreisen und wir auf Zwangsmittel verzichten könnten. Dieser Wunsch wird aber in der Praxis nicht immer erfüllt.
Schließlich spricht für ein schleswig-holsteinisches Abschiebehaftvollzugsgesetz auch, dass wir künftig selbst über die Haftbedingungen bestimmen werden und nicht auf den Vollzug in anderen Bundesländern angewiesen sind, wo wir keinen Einfluss haben.“