Zur mündlichen Anhörung heute im Innen- und Rechtsausschuss, bei der es um die Einrichtung eines Notausschusses ging, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Notlagen zu sichern, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa: „
Eines hat uns die Corona-Krise gelehrt. Der Gesetzgeber ist gefragt, wenn es darum geht, den Weg für grundrechtsintensive Schutzmaßnahmen freizumachen, die für die Abwehr von Gefahren und den Schutz vor existentiellen Schäden aufgrund einer extremen Notlage notwendig sind. Es ist unsere Pflicht, die Handlungsfähigkeit des Gesetzgebers unter allen Umständen zu gewährleisten.
Bislang haben wir in Schleswig-Holstein keine verfassungskonforme Regelung für solche Notlagen, aber die heutige Anhörung hat nochmal deutlich gemacht, dass wir an dieser Stelle eine Lösung brauchen. Dabei sind folgende Aspekte für die Freien Demokraten besonders wichtig:
1. Die Stimmgewichtung des Parlaments muss auch in einem Notparlament oder einem Notausschuss so weit wie möglich gewährleistet sein.
2. Wenn in zentrale Abgeordnetenrechte eingegriffen werden soll, brauchen wir einen Richtervorbehalt.
3. Die Beschlussfassung durch einen Notausschuss muss strikt das UltimaRatio-Prinzip beachten. Deshalb ist auch kurzfristig zu diskutieren, ob virtuelle oder hybride Parlamentssitzungen trotz gewisser verfassungsrechtlicher Bedenken ausschließlich in entsprechenden Notlagen zugelassen werden sollten, weil damit weniger stark in die Abgeordnetenrechte eingegriffen würde als durch eine Verkleinerung des Parlaments.
Es wäre sinnvoll, die geplante Verfassungsänderung nunmehr für das Januar-Plenum anzumelden und die Zeit bis dahin zu nutzen, um auch die letzten offenen Fragen zu klären, damit wir zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben, um die Funktionsfähigkeit der Legislative auch in Notlagen sicherzustellen.“