Jan Marcus Rossa: Flächenvorgabe führt zu einem faktischen Gottesdienstverbot

Religionspolitischer Sprecher, Jan Marcus Rossa, der FDP Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein

Zu den in der neuen Landesverordnung geregelten Voraussetzungen, unter denen Gottesdienste wieder stattfinden dürfen, erklärt der religionspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Das Verbot der Gottesdienste war vor dem Hintergrund der Entwicklung beim Infektionsgeschehen nicht mehr haltbar. Deshalb ist die gute Nachricht, dass die neue Landesverordnung das Totalverbot wieder aufhebt.

Bei einem genaueren Blick auf die Verordnung fällt allerdings auf, dass die Vorgaben, die bei Gottesdiensten zu beachten sind, insbesondere den kleineren Glaubensgemeinschaften das Abhalten von Gottesdiensten auch in Zukunft tatsächlich unmöglich macht. Ein Gläubiger pro 15 Quadratmeter führt in kleineren Gotteshäusern und Gebetsstätten faktisch zu einer Fortsetzung des Gottesdienstverbotes.

Eine Flächenvorgabe pro Person in dieser Größenordnung macht keinen Sinn, weil sie weit über die geltende Abstandsregel von 1,5 Metern hinausgeht. Bei 15 Quadratmeter pro Person müsste der Abstand zwischen den Gläubigen rund vier Meter betragen. Eine solche Flächenvorgabe müsste infektionsschutzrechtlich begründet werden. Im Einzelhandel, wo die Menschen in Bewegung sind, gelten nur zehn Quadratmeter pro Person, obwohl die Gefahr, dass Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, hier durchaus größer ist. Es fragt sich, warum die 1,5 Meter Abstand nicht auch für Gottesdienste gelten können und ob Abstände verringert werden können, wenn ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird. Das wären mildere Mittel, um möglichst vielen Menschen die Teilnahme an Gottesdiensten zu ermöglichen.

Das Bildungsministerium muss die Verordnung dringend überarbeiten und die massive Einschränkung der Religionsfreiheit und insbesondere bei der Religionsausübung zurücknehmen. Außerdem würden wir uns eine ausdrückliche Klarstellung wünschen, dass Open-Air-Gottesdienste zugelassen sind. Dann wären auch die Flächenvorgaben nicht so problematisch gewesen.“