PUA/ Befangenheitsantrag

Jan Marcus Rossa: Gegenseitige Zurechtweisungen sind nicht gerechtfertigt

Untersuchung

Zur Berichterstattung im Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag zur angeblichen Befangenheit von Ausschussmitgliedern erklärt der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:


„Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine Auskunftsperson oder ein Betroffener die Befangenheit von Mitgliedern eines Untersuchungsausschusses nicht förmlich rügen kann. Die Mitglieder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses können nicht befangen im Sinne der Strafprozessordnung sein. Der PUA ist ein politisches Gremium, in dem nicht Recht gesprochen wird, sondern politische Interessen verfolgt werden. Eine gewisse Befangenheit ist dem Untersuchungsausschuss daher immanent.


Dass Leopold F. diese Rechtslage verkennt, wenn er dem Untersuchungsausschuss bzw. einzelnen Mitgliedern Befangenheit vorwirft, rechtfertigt allerdings nicht die oberlehrerhafte Zurechtweisung des Zeugen durch den SPD-Abgeordneten Dr. Kai Dolgner. Auskunftspersonen und Betroffene in einem Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss sind auch keineswegs schutzlos, sondern können sich sehr wohl gegen vermeintliche Rufschädi-gungen, die durch Ausschussmitglieder begangen werden, wehren. Hier stehen ihnen zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensansprüche zur Verfügung. Es könnte sogar sein, dass eine Mitwirkung im Untersuchungsausschussverfahren aufgrund des Verhaltens von Ausschussmitgliedern un-zumutbar wird. Ich habe allerdings keine Kenntnis von Äußerungen von Aus-schussmitgliedern, die solche Ansprüche im Fall von Leopold F. begründen könnten. Das werden aber wohl nun erst die Gerichte zu klären haben. Wünschenswert wäre es allerdings, wenn alle Seiten zurück zu einem sachorientierten Verhalten finden und sich in der Bewertung der jeweils an-deren Seite mäßigen würden.“