Zur Entscheidung des OVG Münster, dass die Abschiebung von Sami A. rechtswidrig gewesen sei und diese daher zurück nach Deutschland geholt werden müsse, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Es ist sicherlich für viele Menschen schwer, Verständnis dafür aufzubringen, dass das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet sein soll, einen Mann nach Deutschland zurückzuholen, der im Verdacht steht, ein Leibwächter Osama bin Ladens gewesen zu sein. Dennoch dürfen wir uns in Rechtsfragen weder von allgemeinen Stimmungen noch von Emotionen leiten lassen.
Auch wenn uns unser Gefühl etwas anders sagt, ist es die Pflicht staatlicher Organe, ausschließlich die Regeln unseres Rechtsstaats im Blick zu haben und geltendes Recht konsequent anzuwenden. Wenn das dazu führt, dass wir einen Gefährder oder sogar einen Terrorverdächtigen nach Deutschland zurückholen müssen, weil nur so ein einwandfreies rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten ist, müssen wir Entscheidungen wie die des OVG Münster akzeptieren.
Der eigentliche Fehler ist früher gemacht worden, als man Sami A. aus Deutschland abschob, bevor sein Verfahren über das Abschiebungsverbot beim BAMF rechtskräftig abgeschlossen war. Kehrt Sami A. allerdings nach Deutschland zurück, muss sichergestellt werden, dass von ihm keinerlei Gefährdung ausgeht. Denn auch der Schutz der Bürger vor Gefährdern muss durch einen funktionierenden Rechtsstaat gewährleistet sein.“