Jan Marcus Rossa: Sachsen-Anhalts CDU erweist den Menschen einen Bärendienst

Jan Marcus Rossa

Zur Blockade Sachsen-Anhalts der geplanten Beitragsanpassung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Der heutige Tag ist kein guter Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Beitragserhöhung wird zwar zunächst zum 1. Januar 2021 nicht kommen, weil sich die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt querstellt. Über die Höhe des künftigen Beitrags entscheidet jetzt aber das Bundesverfassungsgericht und die Länder haben ihre Einflussmöglichkeiten weitgehend eingebüßt. Nicht zu vergessen ist, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einen Beitrag empfohlen hat, der spürbar hinter dem von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf zurückbleiben würde. Wenn die Politik nunmehr die Rundfunkanstalten zwingt, den Gerichtsweg mit sehr guten Erfolgschancen zu beschreiten, wird sie nichts davon abhalten, einen Beitrag einzuklagen, der über der Empfehlung der KEF hinausgehen wird. Das wäre dann ein Pyrrhussieg der klassischen Art und wir können uns alle bei den Unionsfreunden in Sachsen-Anhalt für diesen Bärendienst bedanken.

Es soll allerdings auch nicht unerwähnt bleiben, dass gute Gründe dafür sprechen, der Beitragsentwicklung energisch entgegenzuwirken. Auch die KEF hat den ständig und ungezügelt steigenden Finanzbedarf bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den fehlenden Willen für kostensparende Reformen bemängelt. Es ist allerdings der falsche Weg, nun eine Beitragserhöhung zu vereiteln, die nach Feststellung der KEF verfassungsrechtlich geboten ist. Verantwortungsbewusste Medienpolitiker wissen seit langem, dass ein Einfrieren oder sogar eine Reduzierung der Beitragshöhe eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags und der Rundfunkstrukturen erfordert. Das Scheitern des Staatsvertrages zur Beitragserhöhung sollten wir daher als Signal begreifen, dass die Länder endlich ernsthaft über eine Reform des Rundfunkauftrags und der Struktur verhandeln müssen. Neben einer Fokussierung auf die Kernaufgaben muss auf den Prüfstand, wie viele Sender wir uns leisten wollen und tatsächlich benötigt werden, um den verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag erfüllen zu können. Beim Auftrag muss auch darauf hingewirkt werden, dass die Berichterstattung im Vordergrund stehen muss und der Haltungsjournalismus ausgewogen ausfallen muss. Hier bestehen erheblicher Handlungsbedarf aber auch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die die Länder nutzen sollten.“