Zur Anklageerhebung gegen den Gewerkschaftsfunktionär Thomas N. erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft Kiel in der Ermittlungssache Thomas N. eine Entscheidung getroffen und sich für die Anklageerhebung entschieden hat. Jetzt kann der Fall durch unabhängige Richter bewertet und beurteilt werden und das führt hoffentlich zu einer Versachlichung der Diskussion.
Dass der Strafverteidiger von Thomas N. die Anklageerhebung gegen seinen Mandanten mit Unverständnis zur Kenntnis nimmt und an seiner ‚grundsätzlichen Kritik an dem Verfahren festhält‘, ist erwartbar und dürfte zu den anwaltlichen Gepflogenheiten gehören. Die Politik aber sollte sich mit Bewertungen zurückhalten und sich vor Vorverurteilungen hüten.
Mit der Anklageerhebung ist sichergestellt, dass sich nun unabhängige Richter mit der Sache befassen und hier habe ich volles Vertrauen in unsere Gerichte. Es wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bis ein Gericht über die Anklage entschieden haben wird und hier ist auch von der Politik Geduld gefragt. Das gilt insbesondere für den Fraktionsvorsitzenden Ralf Stegner, der sich durch besonders vorschnelle Vorverurteilungen hervortut. Vielleicht sollte er zur Kenntnis nehmen, dass nicht unter jedem Steinchen, das er umdreht, gleich ein handfester Skandal lauert. Skandalisierung hat in einem Strafverfahren nichts zu suchen.“