Justiz/ Änderung Richterwahlgesetz

Jan Marcus Rossa zu TOP 12 „Änderung des Landesrichtergesetzes“

Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 12 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes) erklärt der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Eine unabhängige Justiz mit den besten Köpfen dieses Landes ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie. Bei der Auswahl unserer Richterinnen und Richter haben wir uns im Richterwahlausschuss schon immer vom Prinzip der Bestenauslese leiten lassen und den Auswahlprozess mit großer Sorgfalt durchgeführt. Wir wollen nur die Besten für unsere Justiz!

Allerdings muss das gegenwärtige System der Richterwahl nachgebessert werden, wenn wir verhindern wollen, dass der Richterwahlausschuss am Ende nur noch die Beurteilungen der Kandidaten durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte unseres Landes abnicken soll. In verschiedenen gerichtlichen Verfahren wurden Wahlentscheidungen des Richterwahlausschusses für rechtswidrig erklärt. Rechtliches Gehör wurde nicht gewährt und die Erwägungen, die der Ausschuss seiner Auswahlentscheidung zugrunde legte, fanden keinen hinreichenden Eingang in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Das ist nicht nur unbefriedigend für die Ausschussmitglieder, sondern auch für die betroffenen Kandidaten. Die Konsequenz ist, dass die Entscheidungen über Beförderungen tatsächlich nicht durch den Richterwahlausschuss getroffen werden, sondern durch die Beurteilenden, die mit ihren Beurteilungen das Auswahlergebnis vorgeben, aber tatsächlich keiner effektiven Kontrolle unterliegen. Ob die Beurteilungen ordnungsgemäß sind, ob es sich wirklich um faire Beurteilungen handelt, oder ob sie ergebnisgetrieben sind, das sind Fragen, die bei der Richterwahl heute keine Rolle spielen.

Hier sehen wir eine erhebliche Schwäche im System der Richterbeförderung. Für die Überwindung dieser Problematik stehen verschiedene Lösungswege offen. Ein erster Schritt zur Problemlösung ist, dass wir das Recht der Richterwahl in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln. Und genau an dieser Stelle überrascht der Sturm der Entrüstung, der von den Richterverbänden in diesem Land ausgeht. Da wird behauptet, dass das Ansinnen der Landtagsfraktionen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Diagnose eine ‚politische Realitätsverweigerung‘ wäre. Das ist schon ein heftiger Vorwurf und spricht weder für Besonnenheit noch für professionelle Ausgewogenheit, zumal die Landtagsfraktionen sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler an ihrer Seite wissen, die im Rahmen einer vorausgegangenen Expertenanhörung das Gesetzesvorhaben durchaus als verfassungskonform eingeordnet haben.

Auch wir Freie Demokraten haben das Vorhaben durchaus kritisch begleitet und haben Schwierigkeiten mit der Formulierung, dass sich der Richterwahlausschuss vom Prinzip der Bestenauslese nur ‚leiten‘ lassen soll. Allerdings hat sich das bisherige System auch nicht als Garant dafür erwiesen, immer den Besten oder die Beste für ein Richteramt auszuwählen. Zu sehr wurde die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten von einem Beurteilungswesen beherrscht, bei dem weder der Richterwahlausschuss noch die Gerichte wirksam überprüfen können, ob auf der Grundlage dieser Beurteilungen tatsächlich eine Bestenauswahl sichergestellt war.

Wir wollen die Bestenauslese nicht als Leitgedanken verstanden wissen und würden uns im künftigen Richtergesetz lieber an anderen Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Verfassungsrechtlich abgesegnet wäre eine Regelung, dass der Richterwahlausschuss bei seiner Wahlentscheidung die Bindung des zuständigen Ministers an Art. 33 Abs. 2 GG beachten muss. Dass eine solche Regelung einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde, scheint den lautesten Kritikern des Reformvorhabens bei ihrer ‚verfassungsrechtlichen Analyse‘ durchgerutscht zu sein oder passte einfach nicht in ihre Argumentationslinie. Schade, wenn hier individuelle Partikularinteressen einer ausgewogenen Bewertung entgegenstehen. Wir sind aber entschlossen, die Richterwahl zu novellieren und im nächsten Schritt werden wir uns dann dem Beurteilungswesen zuwenden, das in den letzten Jahren viele Schwächen offenbarte.“

Es gilt das gesprochene Wort!