Innen und Recht/ Integrations- und Teilhabegesetz

Jan Marcus Rossa zu TOP 2 „Gesetz zur Integration und Teilhabe“

Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Was lange währt, wird endlich gut – das könnte das Motto sein, unter dem auch dieses Gesetzesvorhaben steht. Aber ist es wirklich gut geworden? Diese Frage muss nach den intensiven Debatten und Diskussionen hier im Parlament aber auch mit den angehörten Fachkreisen durchaus gestellt werden. Zu Beginn standen interne Diskussionen und es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein Artikel-Gesetz gewünscht hätten mit ganz konkreten Maßnahmen, mit denen wir zielgenau die Integrationsbemühungen hätten verbessern können. Allerdings wurde schnell deutlich, dass es bereits eine kaum zu überschauende Vielzahl an Maßnahmen und Programmen gab, die alle auf Integration ausgerichtet waren. Deshalb entschieden wir uns, zunächst in einem allgemeinen Gesetz die Ziele und Grundsätze für Integration und Teilhabe zu bestimmen.

Überrascht hat mich dann die durchaus heftige Kritik an der Regelung in § 7 Abs. 1 des Gesetzentwurfs. Geregelt war die allgemeine Erwartung, dass von allen Menschen Gesetze einzuhalten und die verfassungsrechtlich geschützten gemeinsamen Grundwerte anzuerkennen sind. Von einigen Experten wurde diese Regelung dahingehend missverstanden, dass Menschen mit Migrationshintergrund daran erinnert werden müssten, gesetzestreu zu handeln und unsere verfassungsmäßigen Grundwerte zu akzeptieren. Das war und ist nicht unsere Intention gewesen! Unserer Rechtsordnung ist ein solches Bekenntnis auch keineswegs fremd. In § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz heißt es, dass eine Einbürgerung unter anderem voraussetzt, dass sich der oder die Einzubürgernde ‚zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt […]‘. Was also war neu an unserem Gesetz, dass es diese Kritik hervorrief? Bedenken wir, dass am Ende einer erfolgreichen Integration die Einbürgerung stehen kann und vielleicht auch sollte. Es ist schon verwunderlich, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zwar für eine Einbürgerung unerlässlich sein soll, nicht aber für eine erfolgreiche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in unsere Gesellschaft.

Nur der Vollständigkeit halber: Wir erwarten von allen Menschen, die in Deutschland leben wollen, dass sie die rechtsstaatlichen und demokratischen Errungenschaften und Grundprinzipien nicht nur anerkennen, sondern ihr Leben und Handeln danach ausrichten. Das Bekenntnis zu den verfassungsmäßigen Grundwerten verlangen wir also von allen Menschen und wir differenzieren bewusst nicht danach, ob ein Mensch einen Migrationshintergrund hat oder nicht. Diese Grundwerte sind die Basis unserer Gesellschaft, unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Wer in diesem Land leben will, hat das zu akzeptieren, nicht nur, aber auch wenn er aus einem anderen Kulturkreis kommt, in dem andere Regeln gelten. Das ist auch für eine erfolgreiche Integration notwendig. Sie bedeutet nichts anderes als die Einbeziehung, die Einbindung eines Einzelnen in ein größeres Ganzes. Das größere Ganze ist unsere bundesdeutsche Gesellschaft, wie sie sich in den Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg entwickelt hat. Und in diese Gesellschaft möchten wir Menschen, die zu uns kommen, also einen Migrationshintergrund haben, einbeziehen bzw. einbinden. Integration setzt deshalb auch die Anerkennung unserer Grundwerte voraus. Ich bin froh, dass dieser Aspekt trotz aller Kritik in unserem Integrations- und Teilhabegesetz klar zum Ausdruck kommt.“

Es gilt das gesprochene Wort!