Recht/ Glücksspielsucht-Hilfsplan

Jan Marcus Rossa zu TOP 21 „Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein“

Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 21 (Erstellung eines Glücksspielsucht-Hilfsplans für Schleswig-Holstein) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Der NDR meldete gestern, am 18. Mai 2021, dass in Schleswig-Holstein die Zahl der Online-Glücksspielsüchtigen in der Corona-Pandemie zugenommen habe und dieser Trend überrascht niemanden. Die Kontaktbeschränkungen, die zum Schutz vor Infektionsrisiken verhängt werden mussten, die zum Teil existentiellen Nöte vieler Menschen durch die Pandemie und ihre Folgewirken dürften ursächlich für diesen Trend gewesen sein. Da sind sich die Experten einig. Ich befürchte aber auch, dass nun die Kritik der SPD am Glücksspielstaatsvertrag, der ja endlich auch das Online-Glücksspiel in Deutschland legalisiert und reguliert, wieder lauter wird. Doch das wäre ein voreiliger Schluss. Im Gegenteil müssen wir froh sein, dass nun auch das Online-Glücksspiel deutschlandweit legal sein und damit unter einer strengen staatlichen Aufsicht stehen wird.

Suchtprävention und Suchthilfen können nur effektiv sein, wenn wir wissen, wo Suchtgefahren lauern und wenn wir individuelle Suchtrisiken beim Spieler selbst frühzeitig erkennen können. Das erfordert aber eine Kanalisierung des Online-Glücksspiels und eine strenge staatliche Kontrolle, die nur beim legalen Glücksspiel gewährleistet ist. Wir sind uns der Risiken des Glücksspiels ja durchaus bewusst und ich verwahre mich gegen den Vorwurf, dass diejenigen, die sich für eine Legalisierung des Online-Glücksspiels eingesetzt haben, nur die Interessen der Anbieter im Blick hätten und nicht die Schutzbedürfnisse der Spielerinnen und Spieler. Das ist nicht richtig. Wir werden Online-Glücksspiel nicht aus unserer Lebenswirklichkeit verbannen können. Trotz des Verbotes war in allen anderen Bundeländern Online-Glücksspiel möglich, dort allerdings unreguliert und unkontrolliert. Die Gefahren der Spielsucht sind aber beim legalen wie beim illegalen Glücksspiel gleichermaßen gegeben. Im legalen Glücksspiel kann der Staat jedoch Gefährdungen einzelner viel früher erkennen und diesen Gefahren mit präventiven und reaktiven Schutzmaßnahmen begegnen.

In Schleswig-Holstein haben wir die Suchtprävention und die Suchthilfe schon in der Vergangenheit ernst genommen. Es kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, dass im Zuge der Legalisierung des Online-Glückspiels auch der Spielerschutz im Vergleich zu allen anderen Bundesländern deutlich verbessert wurde. So nutzen wir in Schleswig-Holstein bereits seit Jahren mit dem sogenannten Safeserver ein zentrales Erfassungssystem, um den Spielerinnen- und Spielerschutz zu verbessern und frühzeitig Warnsignale zu erfassen, wenn Hinweise auf eine Spielsucht festgestellt werden. Wir verfügen in Schleswig-Holstein auch über ein enges Netz an Suchtpräventions- und Suchtberatungsstellen, die einschlägige Expertise bei der Online-Glücksspielsucht haben. Und selbstverständlich werden wir uns mit dem Status quo nicht zufrieden geben, sondern den Spielerschutz mit Fachleuten evaluieren und laufend verbessern.

Der SPD-Antrag erweckt den Eindruck, als müssten wir in Schleswig-Holstein bei Null anfangen. Das ist aber gerade nicht der Fall. Und aufgrund der Sonderrolle, die Schleswig-Holstein seit 2012 beim Online-Glücksspiel hatte, haben wir auch einschlägige Erfahrungen und entsprechende Expertise, wie der Suchtgefahr beim Online-Glücksspiel begegnet werden muss. Dass wir uns hier weiterentwickeln können und wollen, ist eine Selbstverständlichkeit. Denn auch hier gilt: Stillstand ist der Anfang von Rückschritt. Wo wir Entwicklungsmöglichkeiten sehen und wie wir die Suchthilfe und -prävention evaluieren wollen, haben wir in unserem Antrag dargestellt. Wir müssen nicht bei Null starten, aber wir müssen uns stetig weiterentwickeln und das wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung umsetzen.“

Es gilt das gesprochene Wort!