Migration/ Einwanderungsgesetz

Jan Marcus Rossa zu TOP 23 + 29 „Asylrecht - Abschiebung von Fachkräften"

Jan Marcus Rossa FDP

In seiner Rede zu TOP 23+29 (Asylrecht – Abschiebung von Fachkräften) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Wir Freie Demokraten begrüßen es außerordentlich, dass wir heute in diesem Parlament über ein Einwanderungsgesetz diskutieren. Ein Gesetz, das wir schon seit langem fordern, damit die Migrationsdebatte in Deutschland ehrlicher geführt wird als bisher. Auch die Union hat sich auf Bundesebene nun endlich zum Einwanderungsgesetz bekannt. Deshalb besteht tatsächlich die Hoffnung, dass dieses Gesetz auch wirklich kommt. Besser spät als nie!


Allerdings sind viele Fragen offen und wir sind gut beraten, wenn wir uns gleich zu Beginn der Debatte über die Ausgestaltung des Einwanderungsgesetzes, über die Systematik und auch über die Begrifflichkeiten Gedanken machen. Denn eines zeigt die Migrationsdebatte schon heute: Obwohl wir parteiübergreifend dieselben Worte benutzen, meinen wir doch häufig etwas völlig anderes. Das ist in den letzten Wochen besonders deutlich geworden bei der Diskussion über den Spurwechsel.

Streng genommen ist die Diskussion über den Spurwechsel eine Scheindebatte, wenn man das Ziel nicht aus den Augen verliert, dass mit dem Einwanderungsgesetz die dauerhafte Zuwanderung von Fachkräften ermöglicht werden soll. Es kommt nämlich allein darauf an, ob ein potentieller Einwanderer eine Fachkraft ist oder eben nicht.

Nur wenn ersteres bejaht wird, kommt eine Einwanderung überhaupt in Betracht. Es ist dann völlig egal, wo sich ein Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung aufhält. Die Personen mögen bereits in Deutschland sein oder im Ausland. Das mag man einen Spurwechsel nennen, ist aber für die Frage, ob jemand eine Fachkraft ist und einwandern darf, gänzlich irrelevant. Das einzige, was wir allerdings verlangen müssen, ist, dass sich ein Antragsteller nicht illegal, also ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, wenn er hier einen Einwanderungsantrag stellen möchte.

Darüber hinaus müssen wir uns im Klaren sein, dass der dauerhafte Zuzug von Fachkräften am Ende zur Einbürgerung führen wird. Wir haben die Frage der Einbürgerung bereits Anfang des Jahres hier im Plenum debattiert und waren mehrheitlich der Auffassung, dass viel zu viele Migranten von der Möglichkeit der Einbürgerung keinen Gebrauch machen. Dies haben wir als Fehlentwicklung erkannt und deshalb gilt es, mit dem Einwanderungsgesetz einen Prozess zu gestalten, an dessen Ende der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft steht. Nur so wird es uns gelingen, Einwanderer nachhaltig in unsere Gesellschaft zu integrieren und das Entstehen von Parallelgesellschaften zu verhindern. Das Modell „Gastarbeiter“ ist ja gehörig schief gegangen und aus diesen Fehlern sollten wir lernen.

Ferner wird ein Einwanderungsgesetz nur Erfolg haben, wenn wir sicherstellen, dass ausschließlich Fachkräfte in unser Land einwandern, die wir in Deutschland brauchen. Deshalb sind die Qualifikationskriterien festzulegen, die Voraussetzung für die Einwanderung sind. Die Kriterien und deren Gewichtung sollten wir über ein Punktesystem festgelegen, damit das Auswahlverfahren verobjektiviert und transparent wird. Die Kriterien sind regelmäßig zu überprüfen und an die tatsächlichen Fachkräftebedarfe anzupassen. Nur so werden wir sicherstellen, dass die Menschen einwandern, für die auf dem deutschen Arbeitsmarkt perspektivisch ein konkreter Bedarf besteht.

Der Erfolg eines Einwanderungsgesetzes wird davon abhängen, dass wir die strengen Einwanderungskriterien auch anwenden und durchsetzen, anderenfalls werden sich die Befürchtungen einiger Wirtschaftsvertreter bewahrheiten, dass wir mit dem Einwanderungsgesetz die erforderlichen Fachkräfte nicht gewinnen werden. Schließlich sollte es unser Fernziel sein, dass im Einwanderungsgesetz insgesamt und abschließend der dauerhafte Zuzug nach Deutschland geregelt wird, und die Einwanderung nicht auf Fachkräfte beschränkt wird.

Das Einwanderungsgesetz, das jetzt zur Debatte steht, geht so weit natürlich noch nicht. Es ist nur ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Das Einwanderungsgesetz wird aber die Zuwanderung in eine neue Richtung führen. Meine große Hoffnung, die ich mit einem solchen Gesetz verbinde, ist mehr Ehrlichkeit in der Migrationsdebatte und das würde uns allen gut tun, um ein Auseinanderdriften, ja eine Spaltung unserer Gesellschaft zu verhindern. Ein solche läge allein im Interesse der AfD, die umso stärker wird, je emotionaler diese Debatte geführt werden wird. Wir brauchen Sachlichkeit und Vernunft und dafür steht die gesellschaftliche Mitte.“

 

Es gilt das gesprochene Wort.