Innenpolitik/Bleiberecht

Jan Marcus Rossa zu TOP 25 „Bleiberechtsregelung verbessern“

In seiner Rede zu TOP 25 (Bleiberechtsregelung verbessern) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Der hier zu behandelnde Antrag der Koalitionsfraktionen befasst sich mit zwei Aspekten, bei denen wir gemeinsam einen konkreten Handlungsbedarf festgestellt haben: Zum einen bezieht sich unser Antrag auf die Zumutbarkeit der Passbeschaffung. Das Problem ist, dass nach deutschem Recht die Pflicht, Passgebühren zu zahlen, generell zumutbar sein soll. Das würde grundsätzlich auch dann gelten, wenn diese Gebühren unangemessen hoch sind. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, weil einige Staaten Gebühren erheben, die völlig unangemessen sind und von den Antragstellern zum Teil nicht geleistet werden können. Der von uns vorgebrachte Ansatz wird es ermöglichen, die Zumutbarkeit von Gebühren für Dokumente aus dem Herkunftsland anhand der individuellen Verhältnisse der Antragsteller zu beurteilen.

Zum anderen geht es in unserem Antrag um die Möglichkeit der Aufenthaltsgewährung für junge, gut integrierte Menschen in unserem Land. §25a des Aufenthaltsgesetzes schafft bereits jetzt die Möglichkeit, gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Zurück geht die Einführung dieser Norm auf eine Stellungnahme des Bundesrates und war Ausfluss eines breiten, parteiübergreifenden Konsenses, der zuvor auf der Innenministerkonferenz gefunden wurde.

Der Hintergrund dieser Norm lässt sich simpel darauf herunterbrechen, dass es dem Gesetzgeber widersinnig erschien, gut integrierte und in Deutschland sozialisierte, rechtstreue junge Menschen abzuschieben, obwohl sie durch ihre Ausbildung Gewähr dafür bieten, sich langfristig gewinnbringend in das Gemeinwesen einzubringen. Die Regelung folgt damit dem Gedanken einer nicht rein humanitären, sondern auch einer interessengesteuerten Aufenthaltsgewährung. Dies weist grundsätzlich in die richtige Richtung, nämlich in die einer qualifizierten Zuwanderung. Zugleich werden Härten, die durch die verfehlte Asyl- und Aufenthaltspolitik der letzten Jahrzehnte entstanden sind, beseitigt.

Mit unserem Antrag wollen wir die Möglichkeit schaffen, diese besondere Aufenthaltsgewährung, die für Jugendliche und Heranwachsende bereits besteht, auf junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr zu erweitern, weil hier eine durchaus vergleichbare Sachlage besteht. Denn auch für diese Gruppe gilt, dass viele dieser jungen Menschen hauptsächlich in Deutschland sozialisiert, wenn nicht gar hier geboren wurden. Wenn sie sich rechtstreu verhalten haben und entsprechende Qualifikation im schulischen Bereich oder in der Ausbildung vorweisen können, wollen wir auch ihnen die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis eröffnen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis soll dabei kein Selbstgänger sein, sondern bedarf der Anstrengung der Antragsteller und ihrem Bekenntnis zu uns und unserer Rechtsordnung. Das Signal, dass wir Integrationsleistungen und Qualifikationen belohnen, ist wichtig und richtig.

Es fehlt in Deutschland immer noch an einem Einwanderungsgesetz mit klaren Zuwanderungskriterien. Wir wollten viel zu lange nicht wahrhaben, dass wir längst ein Einwanderungsland sind und haben es versäumt, der stattfindenden Zuwanderung einen entsprechenden Rechtsrahmen zu geben. Gleichzeitig wurde der bestehende Rechtsrahmen nicht hinreichend durchgesetzt. Leidtragende waren die Kinder von eigentlich ausreisepflichtigen Menschen, die nach Jahren des Aufenthalts und trotz geglückter Integration das Land verlassen sollten. Daher ist es richtig, auch jungen Erwachsenen ein Bleiberecht entsprechend §25a AufenthG zu eröffnen. Es macht schlicht keinen Sinn, junge Menschen, die hier gut ausgebildet wurden und gut integriert sind, abzuschieben, während wir weiter auf qualifizierte Einwanderung warten.

Aber: Vor diesem Hintergrund ist meines Erachtens auch klar, dass die Aufenthaltsgewährung für gut integrierte junge Menschen zwar derzeit notwendig und klug ist, aber langfristig müssen wir diese Regelungen als Übergangsregelungen begreifen. Wir Freie Demokraten halten jedenfalls an dem Ziel fest, dass die qualifizierte Zuwanderung nach Deutschland langfristig einem Einwanderungsgesetz vorbehalten bleiben muss, das die Zuwanderungskriterien klar definiert. Auch sollten Situationen, in denen junge Menschen aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden, weil ihre Eltern ihren Rückkehrpflichten nicht nachgekommen sind, in Zukunft erst gar nicht mehr entstehen. Rückkehrpflichten müssen besser und konsequenter durchgesetzt werden. Auch das ist Teil einer dringend erforderlichen Neuordnung unseres Einwanderungsrechts. Perspektivisch wird sich der Erfolg der Einwanderungspolitik daran messen lassen müssen, ob wir es schaffen, der Anwendung der §§25a, 25b den Boden zu entziehen. Die Voraussetzungen hierfür fehlen leider noch.“

 

Es gilt das gesprochene Wort!