In seiner Rede zu TOP 26+44 (Überprüfung von Asylentscheiden konse- quent umsetzen/Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte AsylbewerberInnen) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
,,Bevor ich auf die wirklich relevanten Themen zu sprechen komme, nämlich die Fachkräftegewinnung und den sogenannten Spurwechsel, will ich kurz auf den Antrag der AfD eingehen, der sich bereits bei nur oberflächlicher Betrachtung als perfides Täuschungsmanöver erweist, um den falschen Eindruck zu vermitteln, das BAMF würde nicht berechtigten Asylbewerbern vorsätzlich ein Aufenthaltsrecht vermitteln, indem es seinen Prüfungspflichten nicht nachkommt. Allerdings stützt schon die Begründung des AfD- Antrags diese Behauptung nicht.
Voller Empörung wird in Ihrem Antrag dargelegt, dass das BAMF selbst auf seiner Internetseite einräumen würde, dass es die Ausländerbehörden über das Ergebnis von Überprüfungen nach § 73 AsylG nur informiert, wenn Gründe für einen Widerruf oder eine Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft vorlägen. Ich frage Sie: Was werfen Sie dem BAMF eigentlich vor? Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Verfahrensweise des BAMF, die sie unterschwellig vorwerfen, gesetzeskonform ist. Denn gemäß § 73 Abs. 2a AsylG sind die Ausländerbehörden nur dann zu informieren, wenn ,die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Rücknahme vorliegen.` Was also werfen Sie dem BAMF vor? Welches Verwaltungshandeln könnte Ihren Antrag rechtfertigen?
Die AfD kennt natürlich diese gesetzliche Regelung. Sie weiß aber auch, dass mit ihrer Behauptung bei vielen Bürgern der Eindruck erweckt wird, das BAMF würde tatsächlich Unterrichtungspflichten gegenüber den Ausländerbehörden verletzen. Dieses ,Missverständnis` ist durchaus beabsichtigt. Denn nur dieser Fake-Vorwurf stützt den AfD-Antrag, die Ausländerbehörde anzuweisen, das BAMF regelmäßig auf Auskunftserteilung in Anspruch zu nehmen. Einen solchen Auskunftsanspruch sieht das Gesetz weder vor noch liegt ein Fehlverhalten des BAMF vor, das ein besonderes Auskunftsinteresse begründen könnte.
Ich sage Ihnen: Ihr Vorgehen, Ihre Argumentationsstrategie dient nur einem einzigen Zweck: Sie wollen auf der Grundlage von Halbwahrheiten und Irreführungen den wahrheitswidrigen Eindruck erwecken, dass unsere Behörden vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen. Damit wollen Sie Stimmung gegen die Migrationspolitik und die Ausländerbehörden in diesem Land machen. Es widert mich an, dass Sie sich hier als Wächter über Recht und Gesetz aufspielen. Dabei verfälschen Sie mit voller Absicht die Rechtslage, um dann Ihre haltlosen und durch Tatsachen nicht zu belegenden Vorwürfe aufzubauen.
Wir haben dieses unredliche und populistische Vorgehen bereits in der Vergangenheit regelmäßig entlarvt und das wird uns auch in Zukunft gelingen.
Wir werden Ihre Versuche, unseren Rechtsstaat durch Falschbehauptungen zu diskreditieren und zu unterminieren, zu verhindern wissen. Leider bleibt mir jetzt nicht viel Zeit, auch noch auf unseren Änderungsantrag einzugehen, der in der Sache viel wichtiger ist als sich mit den kruden Anträgen der AfD zu beschäftigen.
Da es sicherlich noch einige Zeit braucht, bis wir ein richtiges und vor allem ehrliches Einwanderungsgesetz für Deutschland geschaffen haben, ist es richtig, wenn wir uns auf Bundesebene für ein modernes Fachkräftezuwanderungsgesetz einsetzen. Wir müssen versuchen, die Grundideen unseres Beschlusses zu einem modernen Einwanderungsgesetz in dieses Gesetz einzubringen und wir haben Vertrauen in die Landesregierung, dass sie unserem Wunsch entsprechen wird. Wichtig ist dabei, dass wir den gut integrierten Migranten, die bereits in Deutschland leben und arbeiten, die Chance verschaffen, als Fachkräfte anerkannt zu werden und dadurch die Perspektive eröffnen, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können. Ob Sie das Spurwechsel nennen oder nicht, darauf kommt es am Ende nicht an. Allein wichtig ist, dass wir klare Regeln und Kriterien schaffen, unter welchen Voraussetzungen Migranten als Fachkräfte anerkannt werden und einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten. Der hiesige Antrag unterstützt und ergänzt mithin unseren Einwanderungsantrag aus dem September dieses Jahres und ich bitte Sie auch hier um Zustimmung.
Wir brauchen Verlässlichkeit und klare Regeln, unter welchen Voraussetzungen Nicht-EU-Ausländer und ihre Angehörigen in unserem Land dauerhaft leben können."