Jan Marcus Rossa zu TOP 3 „Änderung medienrechtlicher Staatsverträge“

Jan Marcus Rossa

In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Wir Freie Demokraten treten seit langem dafür ein, dass Rundfunkbeiträge auf Sicht sinken. Das ist schon unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geboten, denn hohe Rundfunkbeiträge führen zwangsläufig dazu, dass den Bürgern weniger Geld für andere Medien bleibt. Hohe Beiträge beschränken damit tatsächlich die Medienvielfalt für den Einzelnen und das auf Kosten solcher Medien, die sich nicht durch Zwangsbeiträge finanzieren können.

Deshalb brauchen wir so dringend die von uns seit langem geforderte Reform von Rundfunkauftrag und Struktur. Ohne diese Reform wird es keine niedrigeren Beiträge geben. Die aktuelle Diskussion ist dabei wenig hilfreich. Nicht einer derjenigen, die heute fordern, der Beitragserhöhung die Zustimmung zu versagen, vermag darzulegen, dass die Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die KEF fehlerhaft gewesen ist. Ministerpräsident Haseloff versucht mit seiner Blockadehaltung scheinbar eine Gemeinschaftseinrichtung der ARD in das eigene Bundesland zu bekommen, wobei offen bleibt, ob der Landtag der Beitragserhöhung dann auch zustimmen wird. Andere argumentieren, dass die Folgen der Corona-Krise der Beitragserhöhung entgegenstehen würden. Es wäre den Bürgern nicht zumutbar, jetzt auch noch höhere Rundfunkbeiträge hinzunehmen, wobei diese erst 2021 kommen würden.

Das sind alles Argumente, die mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Rundfunkanstalten auf eine auskömmliche Finanzierung aber auch gar nichts zu tun haben. Rundfunkauftrag und Struktur, die die Bundesländer über den Rundfunkstaatsvertrag gestalten und festlegen können, sind allein entscheidend für den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten. Das sollte auch von den Politikern verstanden werden, die jetzt lautstark das Einfrieren oder Absenken der Beiträge aus sachfremden Erwägungen fordern. Ich fordere all diejenigen, die sich gegen die Beitragserhöhung stellen, auf, die hierfür auch verfassungsrechtlich notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Wenn es diesen Politikern ernst ist mit ihrer Forderung nach niedrigeren Beiträgen, dann sollten sie gemeinsam mit uns den Rundfunkauftrag und die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformieren und das Angebot auf eine neu zu bestimmende Grundversorgung beschränken. Dann wird auch der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten niedriger sein und die Beiträge werden in Zukunft wieder sinken. Unser Rundfunkpapier zur Auftrags- und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks liegt seit Monaten auf dem Tisch. Es wird Zeit, dass wir diese Ideen weiterentwickeln und dann endlich umsetzen.

Ohne eine solche Reform wird uns am Ende das Bundesverfassungsgericht erneut erklären, wie hoch der Beitrag zu sein hat. Und es ist kein Zeichen besonnener und verantwortungsvoller Politik, wenn den Ländern dann wie 2007 wieder einmal bescheinigt würde, dass ihre Entscheidung über die Beitragshöhe einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Deshalb werbe ich heute dafür, der Beitragserhöhung zuzustimmen. Als Gesetzgebungsorgan sind wir an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und dazu gehört auch, die Erfüllung des aktuellen Rundfunkauftrags durch eine auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Alles andere wäre ein Verfassungsbruch! Und dafür bin ich genauso wenig zu haben wie meine Kollegen der FDP-Landtagsfraktion.“