Jan Marcus Rossa zu TOP 3 "Gesetz zu Übergangsregelung für Online-Casinospiele"

JMR

In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zu Übergangsregelung für Online-Casinospiele) erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

„Ich würde gerne zu Beginn meiner heutigen Rede der Frage auf den Grund gehen, warum wir uns hier und heute mit einem Übergangsgesetz zum Online-Glücksspiel beschäftigen müssen. Dafür trägt allein die SPD die Verantwortung, die nach dem Regierungswechsel 2012 so schnell wie möglich das beispielhafte und vorbildliche schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz aufheben wollte, um einem nicht nur europarechtlich außerordentlich fragwürdigen Staatsvertrag beizutreten.

Ich weiß nicht, wie Sie Ihre damaligen Koalitionspartner zu diesem Schritt bewegen konnten. Schauen Sie sich heute einmal an, wer auf unserer, und wer auf Ihrer Seite steht! Die Grünen, aber auch der SSW haben die Seiten gewechselt und das nicht ohne Grund. Sie sollten einmal Ihre Haltung kritisch überprüfen. Aber ich will Ihnen gerne behilflich sein, warum es sinnvoll ist, beim Online-Glücksspiel für einen geordneten Markt zu sorgen, statt einen Grau- bzw. Schwarzmarkt hinzunehmen, den sie mit Verbotsgesetzen nicht verhindern können. Mit dem Beitritt zum Staatsvertrag haben Sie sowohl den Spieler- und Jugendschutz als auch die Suchtprävention beim Online-Glücksspiel maßgeblich verschlechtert. Damit sollten Sie sich nicht rühmen.

Außerdem sind Ihnen 2012 schlimme handwerkliche Fehler unterlaufen, denn Sie haben mit dem Aufhebungsgesetz rechtliche Unklarheiten produziert, die Sie bei einer besonneneren Befassung mit dem Thema hätten vermeiden können und müssen. Sie haben eine Übergangsregelung für Lizenzinhaber geschaffen, die in ihrer Missverständlichkeit kaum zu überbieten ist. Sie regelten, dass das Glücksspielgesetz weiter Anwendung finden soll, soweit auf seiner Grundlage bereits Genehmigungen erteilt worden sind. Das hat sich in der Praxis als unglückliche und missverständliche Regelung erwiesen. Aus dem Anhörungsverfahren wissen wir, dass das Aufhebungsgesetz so verstanden werden kann, dass eine Verlängerung der bereits erteilten Genehmigungen auch jetzt noch möglich ist. Die Glücksspielbehörde kommt – ebenso vertretbar – zu einem anderen Ergebnis. Und so stehen wir als Gesetzgeber in der Verantwortung, mit dieser Unklarheit umzugehen und diese zu beseitigen. Unserem Gesetzesentwurf liegt die Überzeugung zugrunde, dass es unsinnig ist, unser bewährtes und etabliertes Regulierungssystem abzuschaffen, zumal es entweder Bestandteil eines neuen Staatsvertrages werden wird oder Schleswig-Holstein wieder einen eigenständigen Regulierungsrahmen schaffen wird. Wir sind aber davon überzeugt, dass sich die Neuregelung des Glücksspielmarktes am schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz orientieren wird. Da sind wir uns sicher, denn am Ende wird sich auch in der Politik Qualität durchsetzen. Und das merkt man schon heute, denn wir spüren eine wachsende Unterstützung auch in den anderen Bundesländern.

Alle Fraktionen, außer der SPD, haben erkannt, dass der schleswig-holsteinische Regulierungsrahmen besser geeignet ist, dem Jugend- und Spielerschutz, der Kriminalitätsprävention und der Bekämpfung der Spielsucht zu dienen als ein nicht umsetzbares Totalverbot. Darum ist es nur vernünftig, den bestehenden schleswig-holsteinischen Regulierungsrahmen auch und vor allem für die Spieler und auch mit Blick auf den Jugendschutz und die Suchtprävention zu sichern. Und wir exportieren gerne unseren Lösungsansatz, der auch in anderen Bundesländern mittlerweile als vorbildlich anerkannt wird. Wir sind überzeugt, dass reguliertes Online-Glücksspiel besser ist als unreguliertes. Nur mit der Regulierung und nicht mit einem absoluten Verbot stellen wir sicher, dass wir durch strenge Kontrollen sowohl einen effektiven Spieler- und Jugendschutz als auch eine wirksame Suchtprävention gewährleisten können. Genau dies ist im grauen oder schwarzen Glücksspielmarkt gerade nicht möglich. Dort gibt es weder Spielerschutz noch Jugendschutz noch Suchprävention.

Das wäre aber die Situation, wenn wir nur auf das Instrument der Verbote setzen würden, wie dies von der SPD gefordert wird. Verbote schaffen in einem Medium wie dem Internet gerade keinen wirksamen Spieler- und Jugendschutz und leisten auch keinen Beitrag zur Suchtprävention und deshalb wollen wir am schleswig-holsteinischen Modell festhalten und deshalb brauchen wir das jetzt vorliegende Übergangsgesetz. Es wäre – davon bin ich überzeugt – ein gutes Signal, wenn nun auch die SPD sich dem Erkenntnisgewinn aller anderen Fraktionen nicht verschließt und unserem Gesetz die Zustimmung nicht verwehrt.“