In seiner Rede zu TOP 3 (Gesetz zum Staatsvertrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Der heutige Tag hat für Schleswig-Holstein besondere Bedeutung. Es ist der nächste Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen nationalen Glücksspielrecht, was leider verbunden sein wird mit dem Verlust unseres Alleinstellungsmerkmals! Denn mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages werden wir nicht mehr exklusiv in Deutschland Online-Glücksspiel ermöglichen. Diese Entwicklung begrüßen wir allerdings ausdrücklich.
Man muss ja kein Freund des Glücksspiels sein, um zu verstehen, dass das generelle Verbot bestimmter Glücksspielarten keine vernünftige Lösung ist, um den Gefahren, die mit dem Glücksspiel verbunden sind, wirksam zu begegnen. Das generelle Verbot des Online-Glücksspiels hat doch keinen spürbaren Beitrag zum Spieler- und Jugendschutz geleistet. Im Gegenteil wurden Menschen, die online spielen wollten, in die Illegalität gezwungen, wo ohne staatliche Kontrolle und ohne staatliche Schutzvorkehrungen mit beliebigen Einsätzen gespielt werden konnte. Vor dieser Problematik dürfen wir nicht die Augen verschließen. Und interessant ist doch auch das Ergebnis der Expertenanhörung. Einerseits hat zwar keiner der Experten den Glücksspielstaatsvertrag für richtig gut befunden und ich glaube, dass unser Glücksspielgesetz tatsächlich besser gewesen ist. Andererseits hat uns aber auch nicht ein einziger dieser Experten empfohlen, dass wir dem Staatsvertrag heute unsere Zustimmung verweigern sollen. Das haben sogar auf Nachfrage die Verbraucherschutzverbände bestätigt.
Ich will auch deutlich sagen, dass die Experten eine Reihe von Kritikpunkten vorgetragen haben, die ich teile und ich sehe auch, dass ein noch besserer Glücksspielstaatsvertrag möglich gewesen wäre, wenn man auf Schleswig-Holstein gehört hätte. Das Dilemma von Staatsverträgen ist, dass man 16 Bundesländer unter einen Hut bekommen muss und die Parlamente nur Ja oder Nein sagen können. Eine inhaltliche Einflussnahme der Parlamente ist, sobald die Landesregierungen einen Staatsvertrag endverhandelt haben, nicht mehr möglich. Deshalb mag der ein oder andere nach dem Sinn und Zweck der Anhörung fragen, die wir im Innen- und Rechtsausschuss durchgeführt haben. Ich meine aber, dass es richtig war, diese Expertenanhörung schriftlich und mündlich durchzuführen, denn wir haben wichtige Erkenntnisse gewinnen können, die wir bei der Weiterentwicklung des Glücksspielrechts in Deutschland berücksichtigen können und werden.
Wir sollten uns aber auch nicht kleiner machen als wir sind. Das schleswig-holsteinische Parlament hat ja in den zurückliegenden Jahren keinen gerade geringen Einfluss auf die Inhalte des Staatsvertrages genommen. Ich darf noch einmal an die Debatten und Beschlüsse des Landtags aus dem Herbst 2017 und vom Februar 2020 erinnern. Im Herbst 2017 hat dieses Parlament sehr deutlich formuliert, welche Erwartungen der Landesgesetzgeber im Hinblick auf einen nationalen Glücksspielstaatsvertrag hat. Als sich dann Anfang 2020 abzeichnete, dass es nicht alle unsere Forderungen schaffen werden, im Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt zu werden, haben wir uns hier im Landtag erneut mit den Verhandlungsergebnissen befasst und diesen nach der Debatte ausdrücklich zugestimmt. Damit hatten wir unsere Landesregierung ermächtigt, den Staatsvertrag zu unterzeichnen, ohne gegen einen Beschluss des Landtags zu verstoßen. Wir haben als Parlamentarier also sehr wohl Einfluss auf die Inhalte des Staatsvertrages nehmen können, auch Dank der offenen Kommunikation der Landesregierung und insbesondere der Staatskanzlei.
Heute gilt es: Bringen wir den Glücksspielstaatsvertrag mit einer großen Mehrheit auf den Weg! Dass die SPD bedauerlicherweise die Augen vor der Realität verschließt und auf sehr einsamem Posten steht, ist bedauerlich, lässt sich aber nicht ändern und behindert vernünftige politische Entscheidungen nicht.“
Es gilt das gesprochene Wort!