Jan Marcus Rossa zu TOP 30 "Extremisten entwaffnen"

JMR

In seiner Rede zu TOP 30 (Extremisten entwaffnen) erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:

,,Die Anträge von SSW und SPD sind ja wirklich nichts Neues. Entsprechende Gesetzesinitiativen der Länder gab es bereits 2012, 2016 und nun vor Kurzem auch wieder in 2018. Zuletzt haben die Bundesländer Hessen und Niedersachsen eine entsprechende Bundesratsinitiative unternommen und vielleicht hätten Sie sich, liebe Kollegen des SSW, dieser Initiative schlicht anschließen können, zumal dann auch klarer gewesen wäre, welche Regelung Ihnen konkret vorschwebt.

Das Ziel Ihrer Anträge, ,Extremisten entwaffnen`, unterstützen wir vorbehaltlos. Extremisten, die sich gegen unsere freiheitliche, rechtsstaatliche und demokratische Ordnung stellen, dürfen keine Waffen besitzen. Und es ist nicht akzeptabel, wenn wir feststellen müssen, dass Reichsbürger und sonstige Extremisten legal Waffen besitzen. Niemand will, dass Menschen, die erklärtermaßen unseren Rechtsstaat und unsere verfassungsmäßige Ordnung nicht anerkennen und diese bekämpfen wollen, mit Schusswaffen ausgerüstet durch unser Land laufen. Die Tatsache, dass diese Menschen sogar behördenbekannt sind, aber trotzdem noch legal bewaffnet sein können, ist schwer erträglich und hier besteht Handlungsbedarf.

Der Lösungsansatz des SSW überzeugt aber nicht. Er ist rechtsstaatlich schwierig, denn künftig soll es ausreichend sein, wenn ein Bürger als potentieller Extremist bei einer Behörde erfasst ist. Ob dies wirklich zutrifft, da- rauf soll es dann nicht mehr ankommen. Das ist rechtsstaatlich schwierig, zumal die Sicherheitsbehörden berechtigt sind, Informationen, die zu einer entsprechenden Einschätzung als Extremist geführt haben, nicht vollständig offenzulegen. Das würde im Extremfall dazu führen können, dass die Einstufung als Extremist bestehen bleibt und erhebliche Tatsachen bei der Entscheidung über die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers nicht berücksichtigt werden können. Das ist ein äußerst fragwürdiger Lösungsansatz der SSW hier verfolgt und der mich ­ ehrlich gesagt ­ überrascht. Dass ich mit meiner Einschätzung nicht ganz allein dastehe, macht auch der SPD- Antrag deutlich.

Lediglich die Erfassung als Extremist kann nicht ausreichen. Auch ich halte es für besser, wenn die zuständige Behörde verpflichtet wird, vor Erteilung eines Waffenscheins entsprechende Auskünfte von den Verfassungsschutz- behörden einzuholen. Dieser Ansatz ist rechtlich jedenfalls weniger problematisch, bleibt es doch im Prinzip dabei, dass bei Verweigerung eines Waffenscheins der Nachweis der Unzuverlässigkeit zu führen ist. Aber auch der Antrag der SPD springt zu kurz! Sie übersehen, dass eine entsprechende Auskunftspflicht die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden behindern kann, wenn in sensiblen Bereichen Auskünfte erteilt werden müssen. Nicht ohne Grund sind die Auskunftspflichten unserer Sicherheitsbehörden durch Gesetz eingeschränkt. Wollen Sie das ändern? Das könnte unseren Sicherheitsinteressen durchaus zuwiderlaufen.

Zudem lassen Sie unberücksichtigt, dass Daten über Extremisten nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden gesammelt werden, sondern auch bei anderen Sicherheitsbehörden. Die Bundesrepublik Deutschland hat ja mit der Rechtsextremismusdatei und der Antiterrordatei durchaus die Rechtsgrundlage für die Erfassung von Extremisten geschaffen. Allerdings werden hier die Auskunftspflichten der Sicherheitsbehörden aus gutem Grund eingeschränkt. Denn gerade geheime und verdeckte Ermittlungen können erforderlich und auch verhältnismäßig sein, um frühzeitig Gefahren für unseren Staat und unsere Gesellschaft erkennen und wirksam abwehren zu können. Der Lösungsansatz der SPD wirft daher sofort die Frage auf, ob und in welchem Umfang die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden sollen oder müssen, Auskünfte zu erteilen. Eines müssen wir uns dabei stets klar machen: Diese Informationen werden auch demjenigen gegenüber offengelegt, der als Extremist gilt. Das muss aber auch unter sicherheitspolitischen Aspekten wohl überlegt werden.

Einig sind wir uns im Ziel: Extremisten und Feinde unseres Staates dürfen keine Waffen besitzen. Wer sich als Feind unseres Landes erweist, soll sich nicht mit Erlaubnis des Landes bewaffnen können. Das regelt das Waffengesetz schon heute. Ob die bestehenden Regelungen wirklich verschärft werden müssen, und welche Fernwirkungen solche Lösungsansätze haben, das müssen wir gemeinsam im Innen- und Rechtsausschuss diskutieren und klären. Ich befürworte daher die Ausschussüberweisung."