In seiner Rede zu TOP 33 (Bericht der Landesregierung zur Vorbereitung eines Landesaufnahmeprogramms für 500 Flüchtlinge) erklärt der migrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Ich danke dem Innenministerium für seinen Bericht zum Landesaufnahmeprogramm, das nun auf den Weg gebracht ist. Angesichts des Elends und der Nöte, die Millionen von Menschen weltweit zur Flucht aus ihrer Heimat zwingen, ist es für mich außerordentlich wichtig, dass Schleswig-Holstein mit gutem Beispiel vorangeht und einen Beitrag leistet, der über das hinausgeht, was auf EU-Ebene vereinbart ist. AfD und Rechtspopulisten werden in diesem Land nicht verhindern, dass wir besonders schutzbedürftigen Menschen wenigstens in einem bescheidenen Ausmaß Hilfe gewähren und diese Menschen in unserem Land aufnehmen.
Richtig ist auch, dass wir unser Landesaufnahmeprogramm in das sogenannte EU-Resettlement-Programm einbetten. Wobei ich an dieser Stelle nicht auf den Hinweis verzichten will, dass das Landesaufnahmeprogramm kein Resettlement, also keine Neunansiedlung im Wortsinne ist, durch die ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland begründet wird. Wir bieten mit unserem Programm humanitäre Aufnahmen an, mit der für die Dauer der Schutzbedürftigkeit ein vorübergehender Schutz gewährt wird. Dieser Unterschied hat seine Ursache im Bundesrecht, da Neuansiedlungen auf Landesebene rechtlich nicht möglich sind. Zwar bezeichnet die EU ihr Programm selbst als Resettlement-Programm. Tatsache ist aber, dass die überwiegende Anzahl der Menschen, denen Schutz gewährt werden soll, nicht neu angesiedelt, sondern aus humanitären Gründen vorübergehend aufgenommen werden. Diese Differenzierung müssen auch wir berücksichtigen, denn sie hat unmittelbaren Einfluss auf den Schutzstatus der Menschen.
Die zweite und für die schutzbedürftigen Menschen viel wichtigere Frage ist aber, wen wir im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms in Schleswig-Holstein aufnehmen wollen. Das wird in jedem Einzelfall eine außerordentlich schwere Entscheidung werden, die für den Einzelnen existentiell ist. Deshalb bin ich dankbar, dass wir vom UNHCR bei diesem Prozess unterstützt werden und das Innenministerium diese Hilfe annimmt. Das EU-Resettlement-Programm sollte schwerpunktmäßig Flüchtlingen in Syrien, Ägypten, Äthiopien und Niger helfen. Dort ist die Flüchtlingssituation nach wie vor am schwierigsten und Hilfsmaßnahmen haben besonders hohe Priorität. Ich habe mit der Vertreterin vom UNHCR im Sommer die Frage erörtert, welche Regionen ein schleswig-holsteinisches Landesprogramm in den Fokus nehmen sollte. Die Antwort kam schnell und die Begründung war einleuchtend.
Mit unserem Programm sollten wir in Ägypten und Äthiopien gestrandeten Flüchtlingen helfen. Für diese beiden Regionen sprächen zwei Gründe: Zum einen wäre der administrative Aufwand verhältnismäßig gering, weil sowohl die örtlichen diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik als auch die Behörden vor Ort aufgrund früherer Programme über die notwendigen Erfahrungen verfügen, um ein Aufnahmeprogramm ohne besonders hohen administrativen Aufwand durchzuführen. Zum anderen sei gerade in afrikanischen Ländern der Handlungsdruck besonders hoch, weil die Vereinigten Staaten unter der Trump Administration ihre Hilfsmaßnahmen massiv reduziert hätten und davon insbesondere Flüchtlinge in Afrika besonders betroffen wären. Aus diesem Grunde wäre es besonders wichtig, wenn das Landesaufnahmeprogramm Schleswig-Holsteins besonders schutzwürdige Flüchtlinge aus Ägypten und Äthiopien aufnehmen würde.
Es freut mich deshalb sehr, dass die Landesregierung der Empfehlung vom UNHCR folgt und sich auf die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen konzentriert, die in Ägypten oder Äthiopien gestrandet sind. Wir bitten das Innenministerium, uns in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt des Landesaufnahmeprogramms zu unterrichten und ich kann versichern, dass die migrationspolitischen Sprecher der Regierungsparteien dieses Programm aktiv unterstützen werden, wo und wann immer unsere Hilfe gewünscht ist.“
Es gilt das gesprochene Wort!