In seiner Rede zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes) erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
"Zu den wichtigen und oft debattierten Themen in dieser Legislaturperiode gehörte die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Schleswig-Holstein. Wir sind uns fraktionsübergreifend darüber einig, dass die Landespolitik die Aufgabe hat, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die die Schaffung neuen und auch bezahlbaren Wohnraums fördert. Und wir haben gemeinsam festgestellt, dass auch in Schleswig-Holstein bezahlbarer Wohnraum immer knapper geworden ist, auch weil kommunale Wohnungsunternehmen privatisiert wurden, um angespannte Haushaltslagen zu sanieren. Unter den Folgen dieser Fehlentscheidungen leiden die Menschen, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind, bis heute.
Wir haben in Schleswig-Holstein ein gutes System, um sozialen Wohnungsbau attraktiv zu machen. Mit den Förderungen, die zur Verfügung stehen, kann auch mit gefördertem Wohnraum eine ansehnliche Rendite erwirtschaftet werden, so dass die Hoffnung bestand, dass der so dringend benötigte bezahlbare Wohnraum auch tatsächlich entstehen wird. Hier gibt es aber noch einiges zu tun und wir werden auch abwarten müssen, wie die Instrumente, die wir auf den Weg gebracht haben, in den nächsten Jahren wirken werden.
In diesem Zusammenhang wurde – wieder einmal, muss man wohl sagen – die Fehlbelegungsabgabe aus der Mottenkiste hervorgeholt, die wir in Schleswig-Holstein nicht zu Unrecht abgeschafft hatten. Ich will die Diskussion, die wir zu diesem Thema geführt haben, nicht wiederholen. Das Ziel, das der SSW mit seinem Antrag verfolgte, ist ja verständlich. Geförderter Wohnraum soll den Menschen zur Verfügung stehen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt keine oder nur unter sehr schwierigen Bedingungen mit Wohnraum versorgen können. Ja, und wir wissen auch alle, dass es vielen Menschen gelingt, ihr Einkommen so zu verbessern, dass sie aus der Förderfähigkeit herausfallen, also eigentlich nicht mehr in gefördertem Wohnraum leben dürften. Mit einer Fehlbelegungsabgabe erreiche ich aber diese Ziele nicht. Die Anzahl der Wohnungen, die einkommensschwachen Menschen zur Verfügung steht, verringert sich ja trotzdem.
Und damit bin ich beim Wohnraumförderungsgesetz, das heute in zweiter Lesung verabschiedet werden soll und das einen weitaus innovativeren Lösungsansatz bietet als die Fehlbelegungsabgabe. Und vielleicht setzt sich diese Erkenntnis auch beim SSW durch und er stimmt heute diesem Gesetz zu.
Das Gesetz sieht mit einer Experimentierklausel vor, dass Wohnungen, die von besser verdienenden Haushalten belegt sind, aus der Sozialbindung herausgenommen werden können, um die Bindung auf andere Wohnungen zu übertragen. Eine solche Lösung hat den großen Vorteil, dass Menschen aus ihrem angestammten Quartier nicht verdrängt werden und geförderter Wohnraum im geförderten Umfang erhalten bleibt.
Natürlich dürfen wir nicht übersehen, dass eine solche Übertragung der Sozialbindung dazu führt, dass die Mieteinnahmen eines Wohnungsunternehmens sinken können, denn die Mieten für Wohnungen, die aus der Sozialbindung herausgenommen werden, steigen ja nicht automatisch auf ein marktübliches Niveau an und das wiederum kann erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit von Wohnungsbauprojekten haben.
Deshalb ist es gut und richtig, dass wir uns für eine Experimentierklausel entschieden haben, um zu prüfen, ob unser Lösungsansatz die gewünschte Wirkung hat, ob er praxistauglich ist und den gewünschten Effekt auf dem Wohnungsmarkt hat. Ich halte solche kooperativen Lösungen zwischen Fördergeber und Wohnungsunternehmen für besser als Zwangsmaßnahmen, zumal solche Lösungen auch den Menschen zugute kommen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.
Ich bitte daher um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.