In seiner Rede zu TOP 5+43 (Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk und Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein) erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan Marcus Rossa:
„Die Medienpolitik ist in den letzten Monaten eines der beherrschenden politischen Themen gewesen und wird uns nicht zuletzt wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerden über den Rundfunkbeitrag auch weiter beschäftigen.
Wir schätzen mehrheitlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil er gewährleistet, dass auch regionale Berichterstattung auf gutem journalistischen Niveau stattfindet. Mit dem Medienstaatsvertrag haben wir die Regeln an die neuen Bedingungen der Medien angepasst. Diese Änderungen sind jetzt auch im NDR-Staatsvertrag nachzuvollziehen und deshalb befürworten wir den Abschluss des Staatsvertrages und werden ihm sicherlich auch zustimmen. Wir bemerken aber auch, dass die Medienlandschaft einem massiven Wandel ausgesetzt ist und das macht auch der Medienbericht überdeutlich. Er ist der Beginn einer Debatte, wie wir Medienvielfalt in Schleswig-Holstein erhalten wollen und ich liefere heute einen ersten Beitrag für diese Debatte.
Wesentliche Treiber dieser Veränderungen sind das Internet und die digitale Transformation, die von den Medien vollzogen werden müssen. Das Internet erweist sich immer noch als neuer Markt, der erst von den klassischen Medien erobert werden musste und muss. Hier konkurrieren aber ganz unterschiedliche Medienanbieter mit ganz unterschiedlichen Wettbewerbsvoraussetzungen. Allerdings – und das macht sich aus meiner Sicht immer stärker bemerkbar – sind die Wettbewerbsbedingungen sehr ungleich und bevorzugen in extremer Art und Weise die beitragsfinanzierten Medien, die ihre Inhalte letztlich unentgeltlich über das Internet ihren Kunden zugänglich machen können. Das aber führt zu einem Verdrängungswettbewerb, der im Hinblick auf die von uns allen gewünschte Medienvielfalt außerordentlich schädlich ist. Denn Medienunternehmen, die nicht beitragsfinanziert sind, müssen ihre Produkte verkaufen, um die Mittel zu generieren, damit Inhalte auch erstellt werden können. Guter Journalismus kostet Geld und das muss von den privaten Medienunternehmen, seien es Radio, Fernsehen oder die Presse, auch verdient werden. Sie müssen also die von ihnen produzierten Inhalte im Internet zu fairen Wettbewerbsbedingungen verkaufen können. Aber wer bezahlt für eine Nachricht, eine Berichterstattung oder einen Kommentar, wenn er dies alles auch unentgeltlich von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beziehen kann?
Ich habe mich schon immer gefragt, warum wir uns bei den digitalen Medien regulatorisch nicht stärker an den Printmedien orientiert haben. Ich meine das nicht technisch, sondern regulatorisch. Warum hat man die Regeln über die digitalen Medien nicht den privaten Anbietern zugewiesen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich stärker beschränkt, wie dies für die Printmedien eine Selbstverständlichkeit gewesen ist? Das hat mir jedenfalls noch kein Medienexperte plausibel erklären können und da fragt man sich natürlich, warum das so ist. Diese ungleichen Wettbewerbsbedingungen sind durch den jüngsten Medienstaatsvertrag noch verschärft worden, denn die Möglichkeiten digitaler Medienangebote sind für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich ausgeweitet worden und das muss am Ende zu Lasten der privaten Medienanbieter gehen. Beim Telemedienauftrag und bei der presseähnlichen Berichterstattung hat insbesondere der Bundesverband der Zeitungsverleger meines Erachtens voreilig das Feld geräumt.
In diesem Zusammenhang muss es für die Verlage wie Hohn klingen, wenn der Bund die digitale Transformation über mehrere Jahre mit insgesamt 180 Millionen Euro fördern will. Zuerst verhindern die Länder mit dem Medienstaatsvertrag einen fairen Wettbewerb und dann gleicht der Bund das staatlich geschaffene Ungleichgewicht mit Fördergeldern wieder aus. Das ist ein völlig verfehlter Ansatz. Stattdessen muss der Staat entweder für einen fairen Wettbewerb sorgen oder aber er muss unfaire Wettbewerbsbedingungen unterbinden. Und das bedeutet, dass er die digitalen Angebote beitragsfinanzierter Medienanbieter beschneiden und einschränken muss. Medienangebote, deren Unentgeltlichkeit nur durch die Beitragsfinanzierung möglich ist, dürfen nicht in Konkurrenz zu privaten Medienangeboten stehen. Die Folgen für die Medienvielfalt sind gravierend und sie sind durch die Corona-Pandemie besonders sichtbar geworden.
Es ist an der Zeit, diese unfairen Wettbewerbsbedingungen zu überwinden und für einen fairen Wettbewerb unter vergleichbaren Voraussetzungen einzutreten. Die Chance ist da, denn die Länder werden sich erneut mit der Reform von Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen und eine Novellierung des Medienstaatsvertrags vorbereiten. Dazu gehört dann aber auch, den Rundfunkauftrag so zu definieren, dass der beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk den privatwirtschaftlichen Medien nicht das Wasser abgräbt, indem er mit vermeintlich unentgeltlichen Medienangeboten, den Verkauf von Medieninhalten erschwert oder sogar auf Dauer vereitelt. Hier ist die Politik gefordert. Und wir sollten uns unserer Verantwortung bewusst sein, dass wir Markt- und Wettbewerbsbedingungen für die privaten Medien schaffen, die die Medienvielfalt nicht weiter gefährden. Das gehört zur Wahrheit dazu, wenn wir heute über die Medienlandschaft in Schleswig-Holstein debattieren.“
Es gilt das gesprochene Wort!